Zahlungsbedingungen gelockert

Stadt Wil
Stadt Wil

Wil,

Aufgrund der besonderen Situation wird die Zahlungsfrist für Rechnungen der Stadt Wil und der Technischen Betriebe bis auf Weiteres auf 90 Tage verlängert.

Unternehmen Enlassung Linkedin
Das Unternehmen musste Mitte 2020 rund 1000 Mitarbeitende entlassen. - Keystone

Für bereits gestellte Rechnungen der Stadt und der Technischen Betriebe sind auf Nachfrage ein Aufschub sowie Ratenzahlungen möglich. Auf neue Rechnungen wird eine Zahlungsfrist von 90 Tagen gewährt. Mahnungen werden zurzeit zurückhaltend versandt.

Vorderhand gibt es keine Betreibungen oder Betreibungsandrohungen. Ein Antrag für einen Aufschub oder eine individuelle Lösung ist per E-Mail an [email protected] oder [email protected] zu stellen.

Von diesen Massnahmen ausgenommen, sind die Rechnungen des Steueramtes. Die Veranlagungsverfügung und die Schlussrechnungen werden nach wie vor mit der 30-tägigen gesetzlichen Zahlungsfrist versandt.

Ratenzahlungen können mit dem Steueramt ([email protected]) ebenfalls vereinbart werden. Die Steuerbehörde kann aber nicht auf die Erhebung von Verzugszinsen verzichten, da diese ebenfalls gesetzlich vorgegeben sind.

Die Stadtkasse wird ihrerseits Zahlungen für Lieferantenrechnungen und bezogene Dienstleistungen soweit als möglich vorziehen und nicht die üblicherweise geltende 30-Tage-Zahlungsfrist abwarten.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

restaurant hitze sommer baden
1 Interaktionen
30-Grad-Welle
f
1’065 Interaktionen
«Druckwellen»

MEHR AUS WIL

Unfall Niederuzwil
Niederuzwil SG
1 Interaktionen
Wil SG
Niederbüren
Niederhelfenschwil