Zahlungsbedingungen gelockert
Aufgrund der besonderen Situation wird die Zahlungsfrist für Rechnungen der Stadt Wil und der Technischen Betriebe bis auf Weiteres auf 90 Tage verlängert.

Für bereits gestellte Rechnungen der Stadt und der Technischen Betriebe sind auf Nachfrage ein Aufschub sowie Ratenzahlungen möglich. Auf neue Rechnungen wird eine Zahlungsfrist von 90 Tagen gewährt. Mahnungen werden zurzeit zurückhaltend versandt.
Vorderhand gibt es keine Betreibungen oder Betreibungsandrohungen. Ein Antrag für einen Aufschub oder eine individuelle Lösung ist per E-Mail an [email protected] oder [email protected] zu stellen.
Von diesen Massnahmen ausgenommen, sind die Rechnungen des Steueramtes. Die Veranlagungsverfügung und die Schlussrechnungen werden nach wie vor mit der 30-tägigen gesetzlichen Zahlungsfrist versandt.
Ratenzahlungen können mit dem Steueramt ([email protected]) ebenfalls vereinbart werden. Die Steuerbehörde kann aber nicht auf die Erhebung von Verzugszinsen verzichten, da diese ebenfalls gesetzlich vorgegeben sind.
Die Stadtkasse wird ihrerseits Zahlungen für Lieferantenrechnungen und bezogene Dienstleistungen soweit als möglich vorziehen und nicht die üblicherweise geltende 30-Tage-Zahlungsfrist abwarten.