Wie die Gemeinde Zuzwil meldet, aktualisiert sie das Heimreglement aus 2004, dehnt die Kompetenzen des Heimleiters aus und vereinfacht das Rechtsmittelverfahren
Blick auf die Gemeinde Zuzwil (SG).
Blick auf die Gemeinde Zuzwil (SG). - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Stimmbürgerschaft hiess im Juni 2023 das Reglement über den Bewohnerfonds für das Wohn- und Pflegeheim Lindenbaum an der Urne gut.

Das Bewohnerfondsreglement regelt die Zuständigkeiten und die Verwendung der Mittel aus dem Bewohnerfonds und ergänzt die Bestimmungen aus dem bald zwanzigjährigen Heimreglement.

Der Gemeinderat erachtete es als sinnvoll, nun auch das Heimreglement zu aktualisieren.

Neuerungen im Heimreglement

Im neu überarbeiteten Heimreglement wurden unter anderem die Kompetenzen der Heimleitung erweitert, die Begriffe im Zusammenhang mit der Heimtaxe aktualisiert und der Instanzenzug angepasst.

Künftig kann gegen Verfügungen der Heimleitung direkt Rekurs beim Gemeinderat erhoben werden.

Die Heimkommission wird übersprungen.

Der Gemeinderat möchte mit diesem Schritt das Verfahren für die Betroffenen vereinfachen, so dass rascher eine definitive Antwort vorliegt.

Vernehmlassungsverfahren

Bevor das Heimreglement dem fakultativen Referendum unterstellt wird, lädt der Gemeinderat die Bevölkerung vom 1. bis 30. September 2023 zur Vernehmlassung über das neue Reglement ein.

Das neue Heimreglement und der Bericht werden auf der Mitwirkungsplattform der Gemeinde Zuzwil veröffentlicht.

Dort kann das Heimreglement auch eingesehen und kommentiert werden.

Stellungnahmen können auch schriftlich oder per E-Mail an den Gemeinderat Zuzwil eingereicht werden.

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