Testkäufe: Zwei von 14 Läden missachten Jugendschutz
Bei 14 Testkäufen in Zuzwil gaben zwei Verkaufsstellen Alkohol und Tabak an Jugendliche – trotz klarer gesetzlicher Altersgrenzen und wiederholter Kontrollen.

Wie die Gemeinde Zuzwil miteilt, wurden auch in diesem Jahr durch die Fachstelle Suchtprävention und das Blaue Kreuz Monitoring-Testkäufe durchgeführt. Dabei wurde bei insgesamt 14 Verkaufsstellen überprüft, ob die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen beim Alkohol- und Tabakverkauf eingehalten werden.
Das Bundesgesetz und die kantonalen Gesetzgebungen schreiben vor, dass weder Alkohol noch Tabakwaren an unter 16-Jährige und keine Spirituosen an unter 18-Jährige verkauft werden dürfen. In der Praxis wird dieses Verbot jedoch häufig missachtet.
Je früher junge Menschen einen problematischen Suchtmittelkonsum entwickeln, desto grösser ist das Risiko, später abhängig zu werden.
Verkauf von Alkohol und Zigaretten
Zwei der vierzehn geprüften Läden und Restaurants verhielten sich nicht korrekt und verkauften den Jugendlichen die verlangten alkoholischen Getränke und Zigaretten. Dieses Resultat hat sich im Vergleich zu den letzten Testkäufen fast nicht verändert.
Mit dem Ziel, die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu optimieren, versorgte die Gemeinde die fehlbaren Verkaufsstellen mit Informationsmaterial und forderte sie auf, die Jugendschutzbestimmungen künftig besser einzuhalten.