Tempo-30-Zonen in allen Quartieren geplant
Die Gemeinde Zuzwil plant eine Urnen-Grundsatzabstimmung für Tempo-30-Zonen in Quartierstrassen im Herbst 2026, basierend auf Verkehrsdaten und Gutachten.

Im Jahr 2023 liess der Gemeinderat in verschiedenen Gebieten Geschwindigkeitsmessungen und Verkehrszählungen durchführen, berichtet die Gemeinde Zuzwil SG. Damit wollte er die Grundlagen schaffen, um entscheiden zu können, wo verkehrsberuhigende Massnahmen nötig und Tempo-30-Zonen sinnvoll sind.
Seit Herbst 2024 stehen «Betonelemente mit Abweispfeilen» auf der Tüfenwiesstrasse. An der Zuckenrieterstrasse soll der Verkehr ebenfalls beruhigt werden.
Auf die Einführung von Tempo-30-Zonen mit Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 Stundenkilometer und den dafür nötigen Massnahmen auf anderen verkehrsorientierten Strassen und Quartierstrassen verzichtete der Gemeinderat. Er beurteilte damals die Massnahmen und deren Auswirkungen auf die Eigentümerinnen und Eigentümer entlang der Strassen als unverhältnismässig.
Weil nur auf der Tüfenwiesstrasse und der Zuckenrieterstrasse die signalisierten Geschwindigkeiten von 50 Stundenkilometer gemäss Messungen deutlich überschritten wurden, setzte beziehungsweise setzt der Gemeinderat nur dort verkehrsberuhigende Massnahmen um.
Auftrag der Bürgerversammlung
Die Bürgerversammlung erteilte dem Gemeinderat am 28. März 2025 folgenden Auftrag: «Der Gemeinderat wird beauftragt, innerhalb der nächsten zwei Jahren eine Grundsatz-Volksabstimmung über die Einführung von Tempo 30 in allen Quartierstrassen in der Gemeinde Zuzwil, nach dem System der Stadt St.Gallen (Einfahrtstor + Bodensignalisationen Tempo 30) durchzuführen.»
Aufgrund der Einführungsverordnung zum eidgenössischen Strassenverkehrsgesetz ist die Kantonspolizei für den Erlass der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer zuständig.
Information der Kantonspolizei
Der Gemeinderat erkundigte sich in der Folge bei der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, ob der Auftrag der Bürgerversammlung nach dem System der Stadt St.Gallen ohne Weiteres umgesetzt werden kann. Die Kantonspolizei informierte, dass die Grundsätze und die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen in allen Gemeinden im Kanton St.Gallen gleichermassen Anwendung finden.
So sind zusätzlich zu den Ein- und Ausgangsportalen bauliche Massnahmen zwingend, wenn zum Zeitpunkt der Planung die Geschwindigkeit V85 höher als 40 Stundenkilometer ist. Liegt der Wert darunter, kann auf die zusätzlichen Massnahmen verzichtet werden, sollen jedoch vorsorglich aufgezeigt werden.
Ziel ist es, in jedem Fall den von der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) vorgegebenen Richtwert von 38 Stundenkilometer (V85) nicht zu überschreiten. Die Messungen sind an Streckenabschnitten durchzuführen, an denen mutmasslich am schnellsten gefahren wird. Grundsätzlich empfiehlt die Kantonspolizei in jedem Fall bauliche Massnahmen und befürwortet und unterstützt bauliche Anpassungen auch ohne zusätzliche Signalisation.
Entscheid des Kantonsrats
Der Kantonsrat St.Gallen hat anlässlich der Sommersession 2025 festgehalten, dass die bis anhin geltende Ausnahmeregelung für die Stadt St.Gallen bezüglich der Zuständigkeit zur Anordnung von Signalisationen und Markierungen auf den Kantons- und Gemeindestrassen innerhalb des Stadtgebietes aufgehoben wird. Entsprechend gelangen die kantonalen Grundsätze zukünftig auch in der Stadt St.Gallen zur Anwendung.
Gemäss der Verordnung des UVEK über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen müssen die Übergänge vom übrigen Strassennetz in eine Tempo-30-Zone deutlich erkennbar sein. Die Ein- und Ausfahrten der Zone sind durch eine kontrastreiche Gestaltung so zu verdeutlichen, dass die Wirkung eines Tores entsteht.
Der Zonencharakter kann mit besonderen Markierungen gemäss den einschlägigen technischen Normen verdeutlicht werden.
Auftrag an Ingenieurbüro
Aufgrund der Mitteilung der Kantonspolizei erteilte der Gemeinderat der Wälli Ingenieure AG, St.Gallen, den Auftrag, die ermittelten Verkehrsdaten aus dem Jahr 2023 zu aktualisieren und in weiteren Quartieren zusätzliche Daten zu erheben.
Danach wird das Ingenieurbüro dem Gemeinderat aufzeigen, ob in den verschiedenen Quartieren die Tempo-30-Zonen gemäss dem «System der Stadt St.Gallen» eingeführt werden könnten oder ob andere Massnahmen nötig sind.
Zudem wird es auch darlegen, welche Auswirkungen die Tempo-30-Zonen auf die Grundeigentümerschaften entlang der Quartierstrassen haben könnten, insbesondere auf sichtbehindernde Elemente wie Hecken, Mauern oder Gartenzäune. Diese müssten unter Umständen auf Kosten der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer angepasst werden.
Grundsatzabstimmung
Der Gemeinderat möchte die Urnen-Grundsatzabstimmung über die Tempo-30-Zonen in den Quartieren im Herbst 2026 durchführen. Das Gutachten wird in Absprache mit den Fachleuten der Kantonspolizei auf den Daten, Erkenntnissen und vorgeschlagenen Massnahmen des Ingenieurbüros basieren sowie die möglichen Kosten aufzeigen.
Sollte die Grundsatzabstimmung von der Stimmbürgerschaft angenommen werden, wären an der Bürgerversammlung 2027 die Kredite für die Planung und Umsetzung der Tempo-30-Zonen zu beantragen.
Wenn für die Tempo-30-Zonen bauliche Massnahmen wie Einengungen usw. nötig wären, müssten die Mitwirkungsverfahren für die Strassenbauprojekte durchgeführt und anschliessend die Projekte sowie die Signalisationsanordnungen der Kantonspolizei öffentlich aufgelegt werden.