Neues Marktreglement und neue Markt-Gebührenordnung für Wil

Nau.ch Lokal
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Wil,

Der Stadtrat von Wil hat ein totalrevidierte Marktreglement sowie einen neuen Gebührentarif für das Marktwesen genehmigt. Seit 1. April 2026 sind sie in Kraft.

Der Dorfbrunnen auf dem Hofplatz in Wil (SG).
Der Dorfbrunnen auf dem Hofplatz in Wil (SG). - Nau.ch / Simone Imhof

Wil ist auch eine Marktstadt: Die Märkte haben in Wil eine lange Tradition — sie reichen bis in die Zeit der Stadtgründung im 12. Jahrhundert zurück und prägen bis heute das gesellschaftliche und kulturelle Leben.

Wie die Stadt Wil ausführt, finden neben dem wöchentlichen Samstagsmarkt in der Altstadt jährlich der Mai- und der Othmarsmarkt sowie der Weihnachtsmarkt statt.

Totalrevidiertes Marktreglement ist per 1. April 2026 in Kraft getreten

Die heutige Marktordnung datiert von 1973, der entsprechende Gebührentarif von 1997. Seit Erlass der bisherigen Regelungen haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Organisation der Märkte wesentlich verändert.

Die bestehenden Grundlagen entsprachen den heutigen Anforderungen nicht mehr und wurden deshalb einer Totalrevision unterzogen.

Mit der Revision werden die rechtlichen Grundlagen aktualisiert und übersichtlich zusammengeführt. Die Tarife wurden moderat angepasst, sie orientieren sich an der Teuerung der letzten Jahre und tragen zu einer verbesserten Kostendeckung bei. Die neuen Bestimmungen und Tarife, welche in Abstimmung mit den zuständigen kantonalen Stellen erarbeitet worden sind, sind per 1. April 2026 in Kraft getreten.

Ein Link zum neuen Marktreglement ist auf der Webseite der Stadt Wil hinterlegt.

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