Enttäuschendes Ergebnis bei Monitoring-Testkäufen in Zuzwil

    Gemeinde Zuzwil
    Gemeinde Zuzwil

    Wil,

    Wie die Gemeinde Zuzwil berichtet, wurden bei insgesamt elf Verkaufsstellen die jährlichen Monitoring-Testkäufe von Alkohol und Tabak durchgeführt.

    Blick auf die Gemeinde Zuzwil (SG).
    Blick auf die Gemeinde Zuzwil (SG). - Nau.ch / Simone Imhof

    Das Bundesgesetz und die kantonalen Gesetzgebungen schreiben vor, dass weder Alkohol noch Tabakwaren an unter 16-Jährige und keine Spirituosen an unter 18-Jährige verkauft werden dürfen.

    In der Praxis wird oft gegen dieses Verbot verstossen. Aus diesem Grund werden jährliche Testkäufe durchgeführt, um die entsprechenden Verkaufsstellen auf das Thema zu sensibilisieren.

    Enttäuschende Ergebnisse

    Im Vergleich zum Vorjahr sind die Ergebnisse sehr enttäuschend – von elf Verkaufsstellen hielten sich fünf nicht an die gesetzlichen Vorgaben.

    Die restlichen sechs Anbieter verhielten sich korrekt und verkauften den Jugendlichen die verlangten alkoholischen Getränke und Zigaretten nicht.

    Für die betroffenen fünf Betriebe haben die Testkäufe keine strafrechtlichen Konsequenzen.

    Sensibilisierung des Verkaufspersonals steht im Fokus

    Es soll nicht die Bestrafung, sondern die Sensibilisierung des Verkaufspersonals im Fokus stehen.

    Auf das Jahr 2024 ändert sich jedoch das Tabakgesetz und es muss davon ausgegangen werden, dass in Zukunft Bussen gesprochen werden können.

    Ein Blick zurück

    Im Jahr 2019 waren kaum Verstösse zu vermelden. Während des Lockdowns in der Corona-Pandemie und den daraus resultierenden Einschränkungen im Gastrobereich schienen die Anbieter das Thema Jugendschutz allerdings etwas aus den Augen verloren zu haben.

    Im Jahr 2020 verstiessen nämlich fünf von acht Betrieben gegen die Massnahmen.

    Im letzten Jahr stellte man erfreulicherweise nur drei Verstösse bei 14 Verkaufsstellen fest.

    Dialog mit den Verkaufsstellen

    Die Gemeinderatskanzlei informierte die betroffenen Restaurants und Verkaufsstellen über das Ergebnis der Monitoring-Testkäufe.

    Zusätzlich wurde erneut darauf hingewiesen, dass die Hinweisschilder, welche über die Abgabe von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche informieren, gut sichtbar anzubringen sind.

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