Wil (SG)

Die Stadt Wil SG prüft die Baulinienpläne

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Wie die Stadt Wil SG informiert, ruft sie die Bevölkerung zur Mitwirkung bei der Überprüfung der Baulinienpläne auf.

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Rathaus Wil SG. - Gemeinde Wil

Um den Mindestabstand von Gebäuden zu Strassen festzulegen, wurden in der Vergangenheit an vielen Orten Baulinienpläne erlassen.

Einige dieser Baulinien entsprechen jedoch nicht mehr den aktuellen Verhältnissen oder sind durch das Baureglement gesichert.

Aus diesem Grund hat die Stadt Wil beschlossen, alle Baulinienpläne zu überprüfen, die nicht in den letzten 15 Jahren erlassen wurden.

Die Bevölkerung kann sich nun an der Mitwirkung beteiligen.

Verschiedene gesetzliche Vorgaben müssen beachtet werden

Bei der Nutzung von privatem Land müssen verschiedene gesetzliche Vorgaben beachtet werden.

Um einen umfassenden und für die Grundeigentümer transparenten Überblick über diese Vorgaben zu erhalten, wurde der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) eingeführt.

Bei der Erstellung dieses Katasters wurden die erforderlichen Daten auf ihre Aktualität überprüft.

Viele Baulinienpläne sind nicht mehr aktuell

Baulinienpläne gehören ebenfalls zu den öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen und dienen dazu, die Bebauung zu ordnen und einen Mindestabstand zu Strassen sicherzustellen.

Insbesondere in den 1950er- bis 1970er-Jahren wurden viele Baulinienpläne erstellt, die aufgrund von geänderten rechtlichen Grundlagen und aktuellen Gegebenheiten nicht mehr aktuell sind.

Von den 26 geprüften Baulinienplänen sollen sechs unverändert beibehalten, sieben teilweise geändert und dreizehn komplett aufgehoben werden.

Die konkreten Anpassungen sind nachfolgend aufgelistet.

Die Bevölkerung kann digital mitwirken

Der Stadtrat hat dazu ein Verfahren zur Aufhebung und Änderung von Baulinienplänen eingeleitet und dieses für die öffentliche Mitwirkung freigegeben.

Alle Unterlagen zum Projekt und die Möglichkeit zur Online-Mitwirkung sind online findbar.

Die Unterlagen liegen zudem im Departement Bau, Umwelt und Verkehr im Verwaltungsgebäude in Bronschhofen zur Einsicht auf.

Anträge können auch per E-Mail oder schriftlich an das Departement BUV eingereicht werden. Die Mitwirkung dauert vom 11. September 2023 bis zum 9. Oktober 2023.

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