Die Gemeinde Zuzwil ist für den Winter 2022/23 gerüstet

    Gemeinde Zuzwil
    Gemeinde Zuzwil

    Wil,

    Wie die Gemeinde Zuzwil angibt, müssen jedes Jahr entsprechende Vorbereitungen getroffen werden, damit die Sicherheit auf Strassen im Winter gewährleistet ist.

    Blick auf die Gemeinde Zuzwil (SG).
    Blick auf die Gemeinde Zuzwil (SG). - Nau.ch / Simone Imhof

    Noch liegt zwar kein Schnee, die Mitarbeiter des Unterhaltsdienstes sind aber einsatzbereit.

    Damit die Sicherheit auf den Strassen, Wegen, Plätzen und Trottoirs in der Gemeinde auch in den kalten Monaten gewährleistet ist, müssen jedes Jahr entsprechende Vorbereitungen getroffen werden.

    Alle Verkehrsteilnehmenden möchten ohne Probleme durch den Verkehr kommen. Für die Sicherheit sind in erster Linie die Strassennutzer persönlich verantwortlich.

    Ein witterungsangepasster Fahrstil sowie ein wintertaugliches Fahrzeug können unter Umständen Leben retten.

    Die Schneeräumung kann rund um die Uhr andauern

    Die Schneeräumung dauert bei starkem und anhaltendem Schneefall rund um die Uhr an.

    Um die Schneeräumung nicht einzuschränken, sind die Mitarbeiter des Werkhofs dankbar für die Mithilfe der Bevölkerung.

    So werden die Fahrzeughalter gebeten, ihre Fahrzeuge auf privaten Vorplätzen oder in Garagen und nicht auf Trottoirs und öffentlichen Strassen abzustellen.

    Auch die Hydranten müssen für den Notfall frei bleiben. «Schneemaden» vor privaten Ausfahrten sind selbständig wegzuräumen.

    Gegenseitiges Verständnis in Ausnahmesituationen

    Bei starken Schneefällen und Glättebildungen kann es zu einer Überlastung der Einsatzfahrzeuge kommen.

    Mit dem Pikettdienst rund um die Uhr ist grundsätzlich ein rascher Einsatz gewährleistet.

    Trotzdem können auch die Mitarbeiter des Werkhofs nicht überall zur gleichen Zeit sein.

    In solchen Fällen werden die Strassen in der Reihenfolge ihrer Verkehrsbedeutung und Versorgungsfunktion geräumt.

    Haftung für eventuelle Schäden

    Die Gemeinde lehnt die Haftung für allfällige Schäden an Fahrzeugen, die aus Nichtbefolgung der erwähnten Anordnungen erfolgen, ab.

    Wer mit seinem Fahrzeug die Schneeräumung behindert, muss damit rechnen, dass dieses verstellt, abgeschleppt oder mit einer Busse belegt werden kann.

    Damit die Sicherheit der Schüler auf den Schulwegen gewährleistet ist, werden die Eltern gebeten, ihre Kinder über den Einsatz und die notwendige, erhöhte Geschwindigkeit der Räumungsfahrzeuge zu informieren.

    Nur mit genügend Schub bringen diese den Schnee zur Seite.

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