A1 bei Gossau SG: Fahrunfähige Autofahrerin (50) ignoriert Polizei
Am Sonntag war eine Autofahrerin (50) auf der A1 in auffälliger Fahrweise unterwegs. Sie wurde in Gossau SG angehalten. Sie verfügte über keinen Führerausweis.

Das Wichtigste in Kürze
- Auf der A1 fuhr am Sonntag eine Autofahrerin mit 40 km/h in Schlangenlinien.
- Als die Kantonspolizei sie anhalten und kontrollieren wollte, ignorierte sie diese.
- Erst bei der Ausfahrt Gossau SG konnte die Lenkerin angehalten werden.
- Die 50-jährige Frau war fahrunfähig unterwegs und verfügt über keinen Führerausweis.
Am Sonntag, kurz nach 21.30 Uhr, hat die Kantonale Notrufzentrale St. Gallen die Meldung erhalten, dass auf der Autobahn A1 ein Auto mit auffälliger Fahrweise unterwegs sei.
Das Auto mit österreichischen Kontrollschildern fuhr auf der Autobahn A1 von Wil Richtung St. Gallen und fiel anderen Verkehrsteilnehmern wegen der unsicheren Fahrweise auf. Kurz nach der Autobahneinfahrt Wil konnte eine Patrouille der Kantonspolizei St. Gallen das Auto feststellen.
Es wurde von einer weiblichen Person gelenkt und fuhr mit circa 40 km/h in Schlangenlinien, wobei es zu mehreren Beinah-Kollisionen mit der Mittel- und Randleitplanken kam.
Mehrfach die polizeilichen Aufforderungen ignoriert
Mittels Leuchtmatrix «Bitte folgen» wurde die Frau dazu aufgefordert, mit ihrem Auto dem Patrouillenfahrzeug auf den Rastplatz Thurau zu folgen.
Dieser Aufforderung kam sie nicht nach. Sie setzte ihre Fahrt Richtung St. Gallen fort und versuchte, mit ihrem Auto das Patrouillenfahrzeug zu überholen.

Erst nachdem das Blaulicht des Patrouillenfahrzeug eingeschaltet wurde, leistete die Frau Folge und fuhr mit ihrem Auto hinter dem Patrouillenfahrzeug her.
Bei der Ausfahrt Oberbüren versuchten die Polizisten abermals, das Auto von der Autobahn zu weisen. Die Frau schenkte den Anweisungen jedoch erneut keine Beachtung und setzte ihre Fahrt Richtung St. Gallen fort.
Die Lenkerin musste eine dreistellige Busse hinterlegen
Bei der Ausfahrt Gossau, wo wegen einer Nachtbaustelle alle Fahrzeuge von der Autobahn geleitet wurden, konnte das Auto schliesslich angehalten werden. Die Fahrerin, eine 50-jährige Frau, wurde für fahrunfähig befunden.
Weiter stellte sich heraus, dass sie keinen Führerausweis besitzt. Sie musste auf Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen eine Blut- und Urinprobe abgeben sowie ein Bussen- und Kostendepositum im dreistelligen Bereich hinterlegen.