Wie die Stadt Wetzikon ZH mitteilt, verkauften 60 Prozent der Betreibenden bei Alkoholtestkäufen mittels Onlinebestellungen Alkohol an Minderjährige.
Alkohol
Testkäufe für Alkohol: Besonders einfach war es an Kiosken. (Symbolbild) - keystone
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In Zusammenarbeit mit dem Blauen Kreuz Zürich führte die Stadtpolizei Wetzikon im Februar Alkoholtestkäufe auf dem Stadtgebiet Wetzikon durch.

Zum ersten Mal wurden die Testkäufe im Online-Verkauf durchgeführt.

Beispielsweise in der Gastronomie, wo Alkohol auf der Webseite eines Restaurants beziehungsweise Take-aways oder über eine Online-Plattform bestellt wurden.

Als Käufer traten Mädchen und Knaben im Alter von 14 Jahren auf. Sie versuchten, verschiedene alkoholische Getränke zu erwerben.

60 Prozent der Betreibenden verkauften Alkohol an Minderjährige

Es wurden zehn Online-Bestellungen getätigt. Die Bestellungen wurden durch die jeweiligen Betreibenden mittels Lieferdienst an einen bestimmten Ort geliefert.

60 Prozent der Betreibenden beziehungsweise Lieferanten haben weder bei der Bestellung noch bei der Auslieferung auf das Alter der Bestellenden geachtet und somit Alkohol an unter 16-Jährige verkauft.

Die restlichen 40 Prozent der Betreibenden haben bei der Bestellung auch nicht nach dem Alter gefragt.

Hingegen haben deren Lieferdienst-Mitarbeitenden bei der Übergabe der Bestellung einen Ausweis verlangt und darauf die bestellten alkoholischen Getränke wieder mitgenommen.

Grosser Handlungsbedarf beim Onlinehandel

Die Auswertung der Testkäufe von Alkohol im Onlinehandel zeigt, dass hier Handlungsbedarf besteht und die bestehenden Tools zur Altersidentifikation nicht ausreichen, um den Jugendschutz zu gewährleisten.

Den fehlbaren Betrieben wurde jeweils eine verwaltungsrechtliche Verfügung mit entsprechenden Gebühren zugestellt.

Weiter wurde festgestellt, dass zwei Kurierdienstfahrer nicht über die nötigen Bewilligungen des Arbeitsamts verfügten und gar nicht arbeiten durften. Diese werden ans Statthalteramt Hinwil zur Anzeige gebracht.

Im Weiteren wurden alle getesteten Betriebe, die kein Alkohol verkauften, schriftlich von der Stadtpolizei Wetzikon auf ihr vorbildliches Verhalten informiert.

Weiterhin Alkoholtestkäufe

Alle Verkaufsstellen von Alkohol sind für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen verantwortlich.

Bei den Testkäufen geht es darum, das Verkaufspersonal, die Jugendlichen, die Öffentlichkeit und die Eltern auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen und die Gefahren des Alkoholmissbrauchs zu sensibilisieren.

Deshalb sind auch weitere Alkoholtestkäufe nötig.

Jugendschutz: Kein Alkoholverkauf an unter 16-Jährige

Die Praxis zeigt, dass Testkäufe eine positive Wirkung auf das Verkaufspersonal haben und sensibilisieren nachweislich die Verkaufspraxis.

Der Verkauf von alkoholischen Getränken für unter 16-Jährige und der Verkauf von gebrannten Wassern wie Spirituosen, Aperitifen und Alcopops für unter 18-Jährige ist in der Schweiz verboten.

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