Wetzikon plant Verbesserungsmassnahmen an Tempo-30-Zonen

Stadt Wetzikon
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Wetzikon,

Wie die Stadt Wetzikon berichtet, sind bauliche Massnahmen zur Verbesserung der Tempo-30-Zonen erforderlich. Die vorgesehene Anpassung liegt öffentlich auf.

Bus Richtung Zentrum Wetzikon (ZH).
Bus Richtung Zentrum Wetzikon (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof

Im Rahmen des Lärmsanierungsprojekts der kommunalen Strassen wurde an Abschnitten der Uster-, Seegräbner-, Buchgrindel- und Haldenstrasse Tempo 30 eingeführt.

Ein Jahr später zeigten die Resultate, dass die angestrebten Ziele nicht vollständig erreicht wurden. Deshalb sind bauliche Massnahmen erforderlich.

Die Verbesserungsmassnahmen an der Buchgrindelstrasse erfordern eine öffentliche Planauflage.

Staus an Fahrbahnverengungen

Entlang der Buchgrindelstrasse wurden zwei Einengungen als Verkehrsberuhigungsmassnahmen realisiert.

Aufgrund dieser Engstellen kommt es beim Aufeinandertreffen zweier Lastwagen oder mehrerer Autos von und ins Industriegebiet Robenhausen oft zu unnötigen Staus und Stop-and-go-Situationen.

Um diese Situation zeitnah und zielführend zu verbessern, werden die beiden Einengungen entfernt und durch ein Belagskissen ersetzt.

Ergänzung zweier Belagskissen auf der Usterstrasse

Da sich die rein signalisatorischen Elemente als Initialmassnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung auf der Usterstrasse im Abschnitt von der Seegräbner- bis zur Juheestrasse als eher zurückhaltend erwiesen haben, ist insbesondere talwärts die Ergänzung zweier Belagskissen notwendig.

Diese sind von der öffentlichen Auflage ausgenommen, da sie bereits öffentlich aufgelegt wurden und entsprechend bereits genehmigt und festgesetzt sind.

Die Belagskissen werden im Rahmen der Sanierung der Usterstrasse zwischen Halden- und Zürcherstrasse realisiert.

Anpassung liegt öffentlich auf

«Durch die Verbesserungsmassnahmen an der Buchgrindelstrasse streben wir eine Vermeidung der Stop-and-go-Situationen und einen Tempo-30-Verkehr an, welcher eingehalten wird», sagt Heinrich Vettiger, Stadtrat Tiefbau, Umwelt und Energie.

Die vorgesehene Anpassung liegt für die Bevölkerung ab heute, 15. März 2024, öffentlich auf.

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