Uster ZH: Bauarbeiter wird ätzendes Lötöl in Eistee gemischt!
Ein Vorarbeiter in Uster trank Eistee und musste danach fünfmal erbrechen. In seinem Getränk wurde ätzendes Lötöl gefunden.

Das Wichtigste in Kürze
- In Uster ZH trank ein Bauarbeiter einen halben Liter Eistee und erkrankte.
- Später findet die Polizei Spuren von giftigem Lötöl in dem Getränk.
- Kam es zu einer mutwilligen Vergiftung?
- Aufgrund der schwierigen Beweislage wird der Beschuldigte freigesprochen.
Der Vorfall ereignete sich im September 2021: Ein 58-jähriger Deutscher soll seinem Vorarbeiter giftiges Lötöl in den Eistee gemischt haben.
Nach dem Verzehren spürte er ein Kratzen im Hals und wurde krank. Fünfmal musste er sich erbrechen, wie die «NZZ» berichtet.
Einen Arzt suchte er nicht auf. Er verliess sich darauf, dass die Situation sich von selbst bessern würde.
Lötöl im Eistee gefunden
Der Vorarbeiter verbrachte die folgenden Tage Zuhause. Erst später habe er die besagte Flasche auf der Baustelle wieder eingesammelt und von der Polizei untersuchen lassen.

Zudem habe er Kollegen gefragt, ob sie etwas mitbekommen hätten. Ein Kollege sagte, der Deutsche habe erzählt, er habe «diesem Arsch-Österreicher eins ausgewischt».
Die Polizei fand später Rückstände von Lötöl in der Flasche. Das Gutachten attestierte Lebensgefahr.
Widersprüchliche Aussagen
Im Prozess vor dem Bezirksgericht Uster war die Beweislage jedoch nicht eindeutig.
Der österreichische Vorarbeiter machte laut «NZZ» etwa unterschiedliche Aussagen zur Tatzeit. Er habe sich aufgrund des langen Zeitraums bis zum Prozess nicht mehr genau an den Tag erinnern können.
Der Verteidiger betonte, es gebe keine belastbaren Beweise. Die Flasche lag mehrere Tage in einem Bauabfallsack. Sie könnte auch anders verunreinigt worden sein.
Ein Motiv fehle ebenfalls. Beide Parteien gaben an, dass es zuvor keinen Streit gegeben habe, nur Meinungsverschiedenheiten. Der Angeklagte schwieg zumeist und sagte nur: «Ich bin unschuldig!»
Freispruch trotz schwerer Vorwürfe
Das Bezirksgericht sprach den Deutschen frei. Es konnte nicht bewiesen werden, dass er das Lötöl ins Getränk gab.
Es wurden gemäss «NZZ» auch keine Fingerabdrücke oder DNA gefunden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.