Wie die Stadt Wetzikon mitteilt, wird ein neues Förderreglement ausgearbeitet, da der Übergangskredit zur Förderung im Sommer 2024 verbraucht sein wird.
Wetzikon
Die Gemeinde Wetzikon (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof
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Im letzten Quartal 2023 waren die Gesuchseingänge zur Förderung von energetischen Massnahmen so hoch wie nie zuvor.

Der Rahmenkredit 2020 bis 2024 wurde damit bereits vor Ende 2023 ausgeschöpft.

Das Parlament bewilligte im Dezember 2023 einen Übergangskredit von 1,6 Millionen Franken mit der Absicht, eingereichte Fördergesuche bis Ende 2024 gemäss geltendem Förderreglement zu unterstützen.

In der Zwischenzeit sind sehr viele Gesuche eingereicht worden und der Trend hält an.

Neues Förderreglement in Arbeit

Deshalb muss damit gerechnet werden, dass der Übergangskredit diesen Sommer bereits erschöpft ist.

Für Gesuche, welche nach Aufbrauchen des Übergangskredits eingereicht werden, werden keine Fördergelder der Stadt Wetzikon mehr ausbezahlt.

Zurzeit wird ein neues Förderreglement erarbeitet.

Das neue Förderreglement wird auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen, welche sich aus dem kantonalen Energiegesetz ergeben, berücksichtigen.

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