Friedhof Rüti räumt betroffene Gräber im Herbst 2026
Die 20-jährige Ruhefrist für bestimmte Urnen- und Erdbestattungsreihengräber abgelaufen. Betroffene Grabfelder werden im Verlauf des Herbstes 2026 geräumt.

Wie die Gemeinde Rüti ZH mitteilt, ist die gesetzliche Ruhefrist von 20 Jahren für die Urnenreihengräber im Feld A4, Nummer 41 bis 80, sowie für die Erdbestattungsreihengräber im Feld C2, Nummer 1453 bis 1478, auf dem Friedhof Rüti ZH abgelaufen. Die Abräumung erfolgt im Verlauf des Herbstes 2026.
Die Angehörigen der in diesen Gräbern Bestatteten werden ersucht, die vorhandenen Grabmäler, Pflanzen et cetera ab 1. Juli 2026 bis spätestens 31. August 2026 zu entfernen. Soll der Grabstein behalten werden, ist mit dem Fachbereich Bestattungen Rücksprache zu nehmen. Die Entfernung des Steins muss professionell und fachgerecht erfolgen.
Nach Ablauf der Frist wird über noch vorhandene Grabmäler und Pflanzen verfügt und die vollständige Räumung der Grabfelder auf Kosten der Gemeinde Rüti ZH angeordnet. Für verspätet geltend gemachte Ansprüche wird jede Entschädigungspflicht abgelehnt.










