Trinkwasser wird teurer – Tarife steigen 2026 deutlich
Wetzikon passt die Wasserpreise erneut an: Ab 1. Januar 2026 steigen die Tarife um 0,40 Franken pro Kubikmeter, um Investitionen und Schuldenabbau zu sichern.

Wie die Stadt Wetzikon berichtet, erfordern stark angestiegene Kosten für die Versorgung mit Trinkwasser und bevorstehende Investitionen in die betriebsnotwendige Infrastruktur zum zweiten Mal in Folge eine Erhöhung der Wassertarife.
Die Kosten für die Versorgung mit Trinkwasser sind in den letzten Jahren stark angestiegen. Laufende Aufwendungen können mit den in einem ersten Schritt bereits angehobenen Tarifen auf 2025 gerade gedeckt werden. Anstehende Investitionen in die Wasserversorgung verhindern aber den Schuldenabbau.
Bis 2029 rechnen die Stadtwerke mit sehr hohen Investitionen von durchschnittlich 3,6 Millionen Franken pro Jahr, insbesondere für die Sanierung der Quellen Hinterburg, Neuegg und Chämtnerwald.
Tariferhöhung sichert Wasserversorgung
Mit der Sanierung der eigenen Ressourcen wird die Trinkwasserversorgung sichergestellt und gestärkt. Die lokalen Quellen decken rund ein Drittel des gesamten Wasserbedarfs der Stadt Wetzikon und der Gemeinde Seegräben ab und leisten einen nennenswerten Beitrag zur Trinkwasserversorgung im Falle einer Strommangellage.
Eine weitere Erhöhung der Wassertarife um 0,40 Franken pro Kubikmeter per 1. Januar 2026 wird unumgänglich. Die Grundpreise bleiben auf dem heutigen Niveau unverändert. Insgesamt resultiert eine durchschnittliche Erhöhung der Wassergebühren von 15 Prozent über alle Tarifsegmente.
Mit dieser Erhöhung können die Schulden der Wasserversorgung, die auf rund 15 Millionen Franken angewachsen sind, begrenzt werden. Für einen Abbau dieser hohen Schulden und um den Werterhalt der Anlagen auch langfristig sicherzustellen, muss mit weiteren Tariferhöhungen in den kommenden Jahren gerechnet werden. Der Stadtrat hat die neuen Wassertarife am 5. November 2025 genehmigt.
Konsultation beim Preisüberwacher
Zur vorliegenden Preispolitik wurde der Preisüberwacher gesetzeskonform konsultiert. Der Preisüberwacher verzichtet auf eine Empfehlung und betrachtet die Konsultation als gesetzeskonform erfolgt. Der Stadtratsbeschluss 2025/224 ist online aufgeschaltet.






