Nach Polizei-Nein: Gemeinderat zieht Verkehrsgutachten weiter
Der Gemeinderat Gossau akzeptiert die Ablehnung der Massnahmen gegen den Durchgangsverkehr nicht und zieht den Entscheid der Kantonspolizei Zürich weiter.

Wie die Gemeinde Gossau ZH ausführt, informierte sie im August 2025 über die gutgeheissenen Verkehrsgutachten der Poliplan GmbH.
Die Gutachten zeigten, dass eine Temporeduktion von 80 km/h auf 60 km/h sowie Lastwagenfahrverbote (Zubringerdienst gestattet) den Durchgangsverkehr auf den kommunalen Strassen reduzieren würde.
Gossau und die Nachbargemeinden leiden seit geraumer Zeit unter dieser Belastung.
Nachbargemeinden unterstützen die Massnahmen
Die Nachbargemeinden Hinwil, Mönchaltorf und Wetzikon unterstützen die obgenannten Massnahmen.
Dadurch ist ein regionaler Ansatz zur Bekämpfung des Durchgangsverkehrs auf den kommunalen Strassen vorhanden.
Kantonspolizei lehnt Gutachten ab
Für die Umsetzung dieser Massnahmen ist die Zustimmung der Kantonspolizei Zürich notwendig. Die Kantonspolizei Zürich hat die Gutachten abgelehnt und stützt sich bei ihrer Beurteilung ausschliesslich auf die Signalisationsverordnung.
Aufgrund der Verkehrsmengen, gemessener Geschwindigkeiten sowie Unfallzahlen sieht sie auf den Verbindungsstrassen von Gossau keinen Handlungsbedarf bei der Signalisierung. Davon betroffen ist unter anderem auch die Langweidstrasse im Grüt.
Für die Behebung allfälliger Sicherheitsdefizite kommen für die Kantonspolizei eher bauliche Massnahmen statt Signalisierungsanpassungen in Frage.
Gemeinderat Gossau zieht Entscheid weiter
Für den Gemeinderat Gossau ist dieser abgelehnte Entscheid nicht akzeptabel.
Die Temporeduktion auf 60 km/h sowie die Lastwagenfahrverbote (Zubringerdienst gestattet) hätte aus Sicht des Gemeinderates folgende Vorteile: eine sofortige und dauerhafte Verkehrsentlastung auf den kommunalen Strassen, ein geringeres Unfall- und Gefährdungsrisiko sowie keine Verlagerungseffekte im kommunalen Strassennetz.
Zudem entsprechen die Massnahmen dem rechtskräftigen und behördenverbindlichen kommunalen Richtplan Verkehr der Gemeinde Gossau.
So geht es weiter
Der Gemeinderat Gossau zieht die Beurteilung weiter an die Verkehrstechnische Kommission der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich und hat die Anträge bereits eingereicht.
Die Beurteilung der Verkehrstechnischen Kommission wird im Herbst 2026 erwartet. Im Anschluss wird die Gemeinde über ihre Kommunikationskanäle informieren.










