Gossau (ZH)

Gossau zieht Tempo-60-Entscheid weiter

Gemeinde Gossau ZH
Gemeinde Gossau ZH

Wetzikon,

Gossau hält an Tempo 60 und Lastwagenverboten fest. Nach der Ablehnung durch die Kantonspolizei wird der Fall weitergezogen.

Zentrum von Gossau (ZH) Laufenbachstrasse.
Zentrum von Gossau (ZH) Laufenbachstrasse. - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Gossau mitteilt, unterstützen die Nachbargemeinden Hinwil, Mönchaltorf und Wetzikon die Temporeduktion von 80 Kilometer pro Stunde auf 60 Kilometer pro Stunde sowie den Lastwagenfahrverbote. Dadurch ist ein regionaler Ansatz zur Bekämpfung des Durchgangsverkehrs auf den kommunalen Strassen vorhanden.

Kantonspolizei lehnt Gutachten ab

Für die Umsetzung dieser Massnahmen ist die Zustimmung der Kantonspolizei Zürich notwendig. Die Kantonspolizei Zürich hat die Gutachten abgelehnt und stützt sich bei ihrer Beurteilung ausschliesslich auf die Signalisationsverordnung.

Aufgrund der Verkehrsmengen, gemessener Geschwindigkeiten sowie Unfallzahlen sieht sie auf den Verbindungsstrassen von Gossau keinen Handlungsbedarf bei der Signalisierung. Davon betroffen ist unter anderem auch die Langweidstrasse im Grüt.

Für die Behebung allfälliger Sicherheitsdefizite kommen für die Kantonspolizei eher bauliche Massnahmen statt Signalisierungsanpassungen in Frage.

Gemeinderat Gossau zieht Entscheid weiter

Für den Gemeinderat Gossau ist dieser abgelehnte Entscheid nicht akzeptabel. Aus Sicht des Gemeinderates würde die Temporeduktion auf 60 Kilometer pro Stunde sowie das Lastwagenfahrverbot mit gestattetem Zubringerdienst mehrere Vorteile mit sich bringen.

So könnte eine sofortige und dauerhafte Verkehrsentlastung auf den kommunalen Strassen erreicht werden. Zudem würde das Unfall- und Gefährdungsrisiko sinken. Gleichzeitig wären keine Verlagerungseffekte innerhalb des kommunalen Strassennetzes zu erwarten.

Zudem entsprechen die Massnahmen dem rechtskräftigen und behördenverbindlichen kommunalen Richtplan Verkehr der Gemeinde Gossau.

So geht es weiter

Der Gemeinderat Gossau zieht die Beurteilung weiter an die Verkehrstechnische Kommission der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich und hat die Anträge bereits eingereicht.

Die Beurteilung der Verkehrstechnischen Kommission wird im Herbst 2026 erwartet. Im Anschluss werden wir über unsere Kommunikationskanäle informieren.

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