Einführung einer Schuldenbremse kommt vors Volk
Am 28. September 2025 entscheiden die Stimmberechtigten in Gossau ZH über eine Schuldenbremse, die den Finanzhaushalt dauerhaft ausgleichen soll.

Mit der Aufnahme einer Schuldenbremse in die Gemeindeordnung soll sichergestellt werden, dass die Finanzen der Gemeinde dauerhaft im Gleichgewicht bleiben, schreibt die Gemeinde Gossau ZH. Die Stimmberechtigten können am Sonntag, 28. September 2025, an der Urne über das vorgesehene neue Regularium abstimmen.
Der Kanton gibt den Gemeinden grobe Leitlinien für die Haushaltsführung vor. Eine Schuldenbremse verfolgt den Zweck, den Handlungsspielraum bezüglich Ausgaben und Investitionen mit konkreten Eckwerten zusätzlich einzuschränken, sodass ein gesunder Finanzhaushalt nachhaltig sichergestellt wird.
Koproduktion von Initianten und Gemeinderat
Am Ursprung des nun vorliegenden Antrags auf Einführung einer Schuldenbremse stand eine Einzelinitiative von Claudio Zanetti und Jürg Graf, beide aus Gossau-Dorf. Mit dem Ansinnen, Instrumente für eine nachhaltige Finanzpolitik in der Gemeindeordnung zu verankern, war der Gemeinderat im Grundsatz einverstanden.
Jedoch erachtete er die inhaltliche Ausgestaltung der Initiative als zu restriktiv, weshalb er einen Gegenvorschlag aus-arbeitete. Im Dialog zwischen Initianten und Gemeinderat ist es gelungen, diesen Gegenvorschlag dahingehend zu optimieren, dass die Kernanliegen aller Beteiligten berücksichtigt sind.
Die Initianten zogen daraufhin ihre Initiative zurück. Abgestimmt wird demnach im kommenden September nur über den Gegenvorschlag des Gemeinderats. Dieser wird auch von den Initianten unterstützt.
Herausfordernd – aber mit Augenmass
Die zur Abstimmung gelangende Schuldenbremse umfasst verbindliche Richtwerte zu jenen Finanzkennzahlen, welche den Behörden als wichtige Entscheidungsgrundlagen für die Haushaltsteuerung dienen.
So ist vorgesehen, den sogenannten Nettoverschuldungsquotienten bei 70 Prozent fest-zulegen, was bedeutet, dass die Nettoschulden der Gemeinde pro Budgetjahr maximal 70 Prozent der budgetierten Steuereinnahmen der natürlichen und juristischen Personen betragen dürfen.
Ergänzend wird ein mittelfristiger Ausgleich der Erfolgsrechnung angestrebt: Über einen Zeitraum von sieben Jahren (vier abgeschlossene Rechnungsjahre, zwei Budgetjahre und ein Planjahr) muss die Erfolgsrechnung insgesamt ausgeglichen sein. Bei Überschreitung des Nettoverschuldungsquotienten von 70 Prozent ist zudem ein Selbstfinanzierungsgrad von 100 Prozent im Budgetjahr erforderlich.
SSteuererhöhung an Sparvorgaben geknüpft
Steuerfusserhöhungen sollen künftig nur dann beantragt werden dürfen, wenn gleichzeitig alternativ Massnahmen zur Kostensenkung in gleicher Höhe wie die zu erwartenden zusätzlichen Steuereinnahmen aufgezeigt werden. Die jährliche Berichterstattung zur Einhaltung dieser Vorgaben erfolgt im Rahmen der Budgetberatung.
Durch diese Massnahmen wird eine zu hohe Verschuldung unterbunden, den Behörden und der Legislative aber gleichzeitig die nötigen Einfluss- und Steuerungsmöglichkeiten belassen, um die Entwicklung der Gemeinde bedürfnisgerecht voranzutreiben.
Praktikabel und wirkungsvoll
Der Gemeinderat setzt sich für einen gesunden Finanzhaushalt ein. Enge finanzpolitische Zielsetzungen machen Sinn, denn auch künftige Generationen sollen über einen soliden Finanzhaushalt verfügen.
Mit dem nun vorliegenden Gegenvorschlag wird eine praktikable und wirkungsvolle Schuldenbremse vorgelegt. Inkrafttreten würde sie im Falle einer An-nahme frühestens auf das Budget 2027.