Damit der Bushof Wetzikon die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes erfüllt, muss er bis Ende 2023 entsprechend ausgebaut werden.
Wetzikon
In Wetzikon ist der Preis pro Kilowattstunde besonders hoch. - Wikimedia/Peter Berger
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Der Bushof Wetzikon erfüllt die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes nicht und muss deshalb bis spätestens 31. Dezember 2023 ausgebaut werden. Laut dem Gesetz ist eine «möglichst lückenfreie Transportkette» des öffentlichen Verkehrs für Menschen mit Behinderungen sicherzustellen. Deshalb hat der Stadtrat nun einen Kredit für die Vorstudie und das Vorprojekt zum behindertengerechten Umbau des Bushofs bewilligt.

«Es ist dem Stadtrat ein zentrales Anliegen, dass sich Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Verkehr autonom fortbewegen können», sagt Pascal Bassu, Stadtrat Tiefbau + Energie. Unter Berücksichtigung der minimalen Anforderungen soll ein behindertengerechter Bushof entworfen und allfällige Varianten mit den betroffenen Stakeholdern besprochen werden.

Zudem sollen bereits in dieser ersten Phase Aussagen zum Bauablauf und den Auswirkungen auf den ÖV-Betrieb gemacht werden. Denn längerfristig soll der Umbau des Bushofs am Bahnhof ins Auge gefasst werden.

In den kommenden Jahren wird die Stadtplanung von Wetzikon eine Neuformulierung und Neukonzipierung des Bushofs an die Hand nehmen. «Mit der nun geplanten Sanierung soll zudem die Zwischenphase bis zur Realisierung eines neuen Bushofs überbrückt werden», sagt Pascal Bassu.

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