Weinfelder Sport: Gebühren werden leicht angepasst
Ab Januar 2026 gelten in Weinfelden neue Sportgebühren. Die überarbeitete Tarifstruktur berücksichtigt zusätzliche Bedürfnisse und sorgt für mehr Klarheit.

Wie die Stadt Weinfelden berichtet, sind im letzten Jahr die Gebühren für die Weinfelder Sportanlagen für Private und Vereine zusammengeführt und überarbeitet worden. Ein erstes Fazit durch das Sportamt zeigt: Die Transparenz ist deutlich höher.
Jetzt wird noch die unterschiedliche Gebühren-Erhebung der einzelnen Anlagen aneinander angeglichen. Deshalb folgen leichte Anpassungen auf das neue Jahr.
Nachdem im Sommer 2024 sämtliche Grundlagen in einem einheitlichen Tarifdokument zusammengeführt wurden, erfolgen nach einem ersten Fazit leichte Anpassungen.
«Die Vereinheitlichung der Tarife hat uns aufgezeigt, dass auf der Gebührenseite noch nicht alles ganz stimmig ist. Es gibt Bedürfnisse, die aktuell noch zu wenig berücksichtigt werden. Das bügeln wir nun ab Januar 2026 aus», sagt Bernhard Aggeler, Leiter Sport.
Die wichtigsten Anpassungen im Überblick
Abendtarif im Hallenbad: Analog zum Freibad steht neu auch im Hallenbad ein Abendtarif zur Verfügung. Wer das Bad ab 90 Minuten vor Betriebsschluss betritt, bezahlt lediglich vier Franken.
Angepasste Preise im öffentlichen Eislauf: Die Eintritts- und Abonnementspreise für den öffentlichen Eislauf werden leicht gesenkt und damit an die Preise des Freibads angeglichen. Bislang war insbesondere das Eis-Saisonabonnement im Verhältnis zum Einzeleintritt zu teuer.
Spieltarif für Vereine: Vereine profitieren bei Einzelspielen neu von einem speziellen Spieltarif (2–3 Stunden) und müssen keinen Eventtarif mehr bezahlen.
Begleitpersonen zahlen wieder regulären Eintritt
Einheitliche Eintrittsregelung für Begleitpersonen: Ein Jahr lang konnten Begleitpersonen testweise gratis ins Hallenbad, wenn sie nur zuschauten – etwa bei der Schwimmschule. Dieses Angebot wurde jedoch zunehmend missbraucht.
Deshalb wird die Regelung wieder an die anderen Sportanlagen angeglichen. Begleitpersonen bezahlen den regulären Eintritt, unabhängig davon, ob sie Wasserfläche nutzen. Ausgenommen bleibt die Begleitperson von Menschen mit Beeinträchtigung – sie ist weiterhin kostenlos.
Breit abgestützte Vernehmlassung
Die vom Ressort Sport erarbeiteten Vorschläge wurden im Frühjahr 2025 im Rahmen eines Vernehmlassungsverfahrens den Weinfelder Sportvereinen und weiteren Anspruchsgruppen vorgelegt. Sämtliche Rückmeldungen konnten berücksichtigt werden, sodass der Stadtrat den angepassten Tarif am 2. September 2025 genehmigte.










