Parlament schafft Grundlage für einheitliche Steuersoftware
Der Thurgauer Grosse Rat die rechtliche Grundlage diskutiert, um die Einführung einer einheitlichen Software für die Steuerämter zu ermöglichen.

Der Thurgauer Grosse Rat hat an einer ersten Lesung die gesetzliche Grundlage beraten, um für Gemeinden und Kanton eine einheitliche Software für die Steuerämter einführen zu können.
Die entsprechende Anpassung des Steuergesetzes war im Kantonsparlament unbestritten.
Der Thurgau sei der einzige Kanton, der sein Steuersoftware-System noch nicht vereinheitlicht habe, erklärten Sprecher im Parlament.
Mit der Vereinheitlichung verspricht sich die Politik Effizienz- und Synergieeffekte bei Gemeinden und Kanton.
Auch könnten Vorteile der Digitalisierung mit einer einheitlichen Steuersoftware besser genutzt werden.
Synergien durch Digitalisierung
Der Regierungsrat rechnete in der Botschaft zur Gesetzesänderung mit Anschaffungskosten von 4 bis 6 Millionen Franken.
Die Revision gründet auf einer Motion aus dem Jahr 2022, die im Grossen Rat mit 99 zu 0 Stimmen angenommen wurde.