Rückweisung an Vorinstanz im Fall Hefenhofen TG ist rechtskräftig

Keystone-SDA
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Frauenfeld,

Im Tierschutzfall Hefenhofen wird das Bezirksgericht Arbon die Hauptvorwürfe neu verhandeln, da keine Beschwerde ans Bundesgericht eingereicht wurde.

Tierschutz
Im Sommer 2017 kursierten in den Medien Fotos von abgemagerten und toten, im Dreck liegenden Pferde auf dem Hof. (Archivbild) - sda

Gegen die Rückweisung des erstinstanzlichen Entscheids im Tierschutzfall Hefenhofen durch das Thurgauer Obergericht ist keine Beschwerde ans Bundesgericht eingereicht worden. Das Bezirksgericht Arbon muss die Hauptvorwürfe gegen den angeklagten Pferdezüchter neu verhandeln.

Die Beschwerdefrist gegen den Beschluss des Obergerichts vom vergangenen März verstrich unbenutzt, wie das Obergericht Thurgau am Mittwoch mitteilte. Der Rückweisungsbeschluss an die Vorinstanz ist damit rechtskräftig.

Das Obergericht hob damals einen erstinstanzlichen Entscheid auf und wies das Verfahren zurück ans Bezirksgericht Arbon.

Skandal in Hefenhofen

Im Sommer 2017 kursierten in den Medien Fotos von abgemagerten und toten, im Dreck liegender Pferde auf dem Hof des wegen Tierquälerei vorbestraften Bauern in Hefenhofen. Schliesslich räumten die Behörden den Hof. Mit Hilfe der Armee wurden unter anderem rund 90 Pferde beschlagnahmt, die meisten später versteigert.

Das Bezirksgericht Arbon bewertete 2023 die meisten bei der Hofräumung erhobenen Beweise gegen den Pferdezüchter jedoch als nicht verwertbar. Auch die Fotos von stark vernachlässigten Pferden hielten für die Richter als Beweis nicht stand. Sie sprachen den Pferdezüchter in den meisten Punkten frei.

Die Staatsanwaltschaft hatte wegen mehrfacher Tierquälerei und zahlreichen weiteren Delikten eine Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren gefordert. Sie zog die Freisprüche weiter und stellte sich auf den Standpunkt, dass das Urteil des Bezirksgerichts Arbon korrigiert werden muss.

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