Neues Integrationskonzept für Weinfelden gilt ab 1. Januar
Der Stadtrat hat das totalrevidierte Integrationskonzept der Stadt Weinfelden aus dem Jahr 2017 genehmigt. Es tritt ab 1. Januar 2026 in Kraft.

Ein bedeutender Teil der Weinfelder Bevölkerung hat Wurzeln ausserhalb der Schweiz,. Umso wichtiger ist ein definierter Rahmen für das Zusammenleben von Menschen verschiedener Kulturen, wie die Stadt Weinfelden schreibt.
Das neue Integrationskonzept, eine Art «Betriebsanleitung für das Zusammenleben», versteht Integration als gesamtgesellschaftliche Aufgabe von Zivilgesellschaft, Stadt, Schulen, Vereinen und weiteren Institutionen.
Ziel ist ein funktionierendes Zusammenleben und die Erhöhung der Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Einbindung.
Das Integrationskonzept wurde von der Integrationskommission vollumfänglich überarbeitet und vom Stadtrat genehmigt. Es tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und bildet die strategische Grundlage für die Integrationsarbeit der Stadt in den kommenden Jahren.
Angebote gebündelt, um Effizienz zu steigern
Das bisherige Integrationskonzept von 2017 sowie das Konzept Integrationsvermittlung wurden zusammengeführt und aktualisiert.
Erstmals bildet das neue Konzept sämtliche Integrationsleistungen für die einheimische und zugezogene Bevölkerung ab – sowohl jene der Stadt als auch die Angebote des Kompetenzzentrums Integration (KOI) des Bezirks Weinfelden.
Integration von vorläufig aufgenommenen Personen
Neu berücksichtigt das Konzept auch die kantonal definierten Aufgaben der Gemeinden für Menschen im Asylverfahren.
Die Stadt trägt damit Verantwortung für die Integration von vorläufig Aufgenommenen und verankert diese im bestehenden System.
Schwerpunkte für die kommenden Jahre
Das Konzept setzt Schwerpunkte bei Sprache, früher Förderung, Bildung und Arbeit, Partizipation, Diskriminierungsschutz sowie bei niederschwelliger Information und Beratung.
Bestehende Angebote werden koordiniert weitergeführt und gezielt weiterentwickelt. Dazu wurde der Massnahmenplan inklusive Zuständigkeiten bis 2028 formuliert.










