Gemeinde Bischofszell erinnert an die Prämienverbilligung

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Wie die Gemeinde Bischofszell mitteilt, müssen Antragsformulare spätestens bis zum 31. Dezember 2023 bei der Krankenkassen-Kontrollstelle eingereicht werden.

Aussicht über Bischofzell.
Aussicht über Bischofzell. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Die Frist zur Einreichung der Antragsformulare für die individuelle Prämienverbilligung der Krankenkasse (IPV) läuft demnächst aus.

Damit die Leistungen an die Krankenkasse ausbezahlt werden können, müssen die Formulare bis spätestens 31. Dezember 2023 ausgefüllt bei der Krankenkassen-Kontrollstelle Bischofszell eingereicht werden.

Die Frist gilt nicht für die Neubemessung der IPV eines vergangenen Jahres.

Vorausschau auf 2024: Automatische Anträge ab Frühjahr

Ein Gesuch um Neubemessung kann erst erfolgen, wenn die entsprechende Schlussrechnung des Steueramtes vorliegt und sich anhand dieser rückwirkend verschlechterte wirtschaftliche Verhältnisse nachweisen lassen.

Neubemessungen erfolgen immer auf eine rechtzeitige Eigeninitiative (innert 30 Tagen seit rechtskräftiger Schlussrechnung) und geschehen nicht von Amtes wegen.

Die Anträge für das Folgejahr 2024 werden wie immer automatisch im Frühjahr 2024 verschickt und können noch nicht beantragt werden.

Bei Fragen steht der Bevölkerung die Krankenkassen-Kontrollstelle Bischofszell telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

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