

Berg TG: Revision des Feuerschutzreglements

Das Feuerschutzreglement der Gemeinde Berg stammt aus dem Jahr 1996. Am 1. Januar 2021 ist im Thurgau das neue Feuerschutzgesetz in Kraft getreten. Der Gemeinderat hat deshalb das Feuerschutzreglement überarbeitet.
Insbesondere wurden die Befreiungsgründe der Feuerwehrpflicht sowie die Dauer dieser neu definiert. So hat der Gemeinderat neu die Möglichkeit die Feuerwehrpflicht bis Vollendung des 52. Altersjahres auszuweiten.
Auch der mögliche Bezugsrahmen der Feuerwehrersatzabgabe wurde von 500 Franken auf maximal 1'000 Franken erhöht.
Derzeit hat der Gemeinderat weder die Absicht die Dienstdauer zu verlängern noch die Ersatzabgaben zu erhöhen. Damit bleibt bei diesen beiden Punkten auch nach Inkraftsetzung des neuen Reglements alles beim Alten.
Sicherheitskommission neu zusammengestellt
Zudem wurde die Sicherheitskommission neu zusammengestellt und die Organisation der Feuerwehr neu definiert. Auch die Zuständigkeiten des Feuerschutzbeauftragten und des Feuerwehrkaders wurden mit aufgenommen.
Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 13 der Gemeindeordnung entschieden, den Beschluss des Gemeinderats über den Erlass eines neuen Feuerschutzreglements sowie die Aufhebung des bisherigen Reglements dem fakultativen Referendum zu unterstellen.
Vom 3. Januar bis 1. Februar 2022 kann das Referendum gegen diesen Beschluss ergriffen werden. Dafür sind die Unterschriften von 150 Stimmberechtigten notwendig. Wenn das Referendum zustande kommt, wird das Reglement der Gemeindeversammlung vorgelegt.
Das revidierte Feuerschutzreglement kann im Gemeindehaus, Eingangshalle oder auf dieser Seite unter Downloads eingesehen werden.
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