Wie die Gemeinde Amlikon-Bissegg berichtet, müssen die Formulare für die Prämienverbilligung 2021 bis spätestens 31. Dezember 2021 eingereicht werden.
Verwaltung - Symbolbild
Ad

Die Frist zur Einreichung der zugestellten Antragsformulare für die individuelle Prämienverbilligung der Krankenkasse (IPV) 2021 läuft demnächst aus. Damit die Leistungen an die Krankenkasse ausbezahlt werden können, müssen die Formulare bis spätestens 31. Dezember 2021 ausgefüllt bei der Krankenkassen-Kontrollstelle Amlikon-Bissegg eingereicht werden.

Die Frist gilt nicht für die Neubemessung der IPV eines vergangenen Jahres. Ein Gesuch um Neubemessung kann erst erfolgen, wenn die entsprechende Schlussrechnung des Steueramtes vorliegt und sich anhand dieser rückwirkend verschlechterte wirtschaftliche Verhältnisse nachweisen lassen.

Neubemessungen erfolgen immer auf eine rechtzeitige Eigeninitiative (innert 30 Tagen seit rechtskräftiger Schlussrechnung) und geschehen nicht von Amtes wegen.

Mehr zum Thema:

KrankenkassenKrankenkasse