Maskenpflicht an der Gemeindeversammlung

Die strengeren Corona-Bestimmungen wirken sich auch auf die Gemeindeversammlung vom 30. November aus.

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Eine Frau trägt eine Schutzmaske. (Symbolbild) - pixabay

Die strengeren Corona-Bestimmungen wirken sich auch auf die Gemeindeversammlung vom 30. November aus. Es gilt durchgehend Maskenpflicht für alle teilnehmenden Personen. Trotz dieser Erschwernisse hofft der Gemeinderat auf eine übliche Teilnahme.

Angesichts der reich befrachteten Traktandenliste ist ein früherer Beginn der Gemeindeversammlung nötig. Sie beginnt bereits um 19.00 Uhr.

Die Traktanden umfassen einen Kreditantrag für den Umbau und die Sanierung des Neumatt-Kindergartens, zwei grössere Nachtragskreditbegehren für Strassenbauten sowie neben dem Finanzplan für die kommende Fünfjahresperiode das Budget 2021. Es werden Reglementsänderungen und Gebührenerhöhungen bei der Wasserversorgung und der Abfallbeseitigung beantragt.

Zur Diskussion steht zudem der Vertrag über die künftige Versorgungsregion nach Alters- und Pflegegesetz im Waldenburgertal sowie die Abstimmung über die Erheblichkeit eines Antrags von sechs Stimmbürgern zu Waldbewirtschaftung und Naturschutz.

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