Genehmigung von Baulinienplänen in Hölstein
Der Regierungsrat hat vor kurzem zwei an der letzten Gemeindeversammlung beschlossene Planungsinstrumente genehmigt.

Der Regierungsrat hat vor kurzem zwei an der letzten Gemeindeversammlung beschlossene Planungsinstrumente genehmigt. Zum einen geht es um den Baulinienplan Kirchmatt, der gegenüber der sonst geltenden Regelung einen kleineren Abstand für Bauten gegenüber dem Friedhof-Areal definiert.
Zum anderen wurden mit einer Anpassung des Bau- und Strassenlinienplans Bündtenweg aus dem Jahr 1959 die heute unterschiedlichen Baulinien am Weierweg vereinheitlicht und die Einmündungsbereiche auf die heute üblichen Radien angepasst. Damit stehen dem Mehrfamilienhaus-Projekt am Weierweg keine rechtlichen Hindernisse mehr im Weg.
Noch nicht genehmigt wurden die ebenfalls an der letzten Gemeindeversammlung beschlossenen Teil-Pläne über den Gewässerraum beim Bennwilerbach und bei der Vorderen Frenke im Abschnitt des Gewerbegebiets Bärenmatte. Nicht ganz unerwartet konnten die Differenzen zwischen Kanton und Gemeinde über das sogenannte «Galgenbächli» noch nicht ausgeräumt werden.
Die Gemeinde vertritt in dieser Diskussion die Meinung, dass es sich hier lediglich um eine Entwässerung via Eindolung handelt, weshalb Bau- und Nutzungseinschränkungen nicht nötig seien. Der Kanton will hingegen den Charakter eines öffentlichen Kleinstgewässers erkennen und besteht deshalb auf die Ausscheidung eines Gewässerraums. Die Verhandlungen werden weitergeführt.