Denkmalpflege entlässt drei Bauten am Klybeck-Areal
Der Kantons Basel-Stadt entlässt drei Klybeck-Gebäude wegen Schadstoffen aus dem Denkmalschutz. Gesundheitsschutz hat bei der Nutzung Vorrang vor Erhalt.

Wie die Stadt Basel mitteilt, waren zu Beginn der Entwicklung des Klybeck-Areals (klybeckplus) neun Bauten beziehungsweise Ensembles im Inventar der schützenswerten Bauten des Kantons Basel-Stadt eingetragen. Zwei dieser Bauten wurden inzwischen unter Denkmalschutz gestellt.
Bei vier weiteren Bauten ist die Aufnahme ins Denkmalverzeichnis vorgesehen, entsprechende Gespräche mit den Eigentümerinnen laufen. Bei den drei weiteren eingetragenen Objekten – es handelt sich dabei um ehemalige Fabrikationsgebäude – haben Untersuchungen ergeben, dass eine Unterschutzstellung aufgrund der Schadstoffbelastung nicht angemessen wäre. Sie wurden folglich aus dem Inventar der schützenswerten Bauten entlassen.
Zwei Gebäude sind bereits unter Denkmalschutz
Die Kantonale Denkmalpflege hat das Klybeck-Areal 2011 und 2016 inventarisiert und neun Bauten sowie Ensembles ins Inventar der schützenswerten Bauten des Kantons Basel-Stadt aufgenommen. 2021 wurde die Schutzwürdigkeit der neun Objekte mittels denkmalpflegerischer Gutachten geprüft und für alle Bauten bestätigt.
Zwei Gebäude – beide im Eigentum von Swiss Life – wurden inzwischen unter Schutz gestellt: das Lagerhaus Bau 26 in zweiter Reihe Klybeckstrasse Richtung Rhein und das Verwaltungsgebäude Bau 141 an der Klybeckstrasse 141. Für vier weitere Bauten (125, 430, 442-444, 610) ist der Abschluss von einvernehmlichen Schutzverträgen und damit die Aufnahme ins Denkmalverzeichnis vorgesehen. Die Verhandlungen mit den Eigentümerinnen laufen.
Experten bewerten Risiko für Unterschutzstellung
Bei den drei weiteren eingetragenen Objekten handelt es sich um ehemalige Fabrikationsgebäude (Bau 90, Bau 322/328 und Bauten 370-373, 375, 379, 381). Aufgrund ihrer Nutzung als Produktionsstätte und der damit zusammenhängenden nutzungsbedingten Schadstoffbelastung wurden vertiefte Abklärungen und Untersuchungen, teils inklusive Pilotsanierung, durchgeführt.
Für die Beurteilung der Schadstoffe im Hinblick auf eine eventuelle Unterschutzstellung hat die Kantonale Denkmalpflege Expertinnen und Experten seitens Kanton sowie Bundesexperten hinzugezogen.
Die Tiefe der Untersuchungen war nicht bei allen Bauten identisch. Ein grundsätzliches Problem der Analyse stellten die heute nicht mehr eruierbaren Informationen zu den in der Nutzungsgeschichte der Bauten verwendeten Chemikalien dar.
Sanierung beeinträchtigt Erscheinungsbild massiv
Die Abklärungen haben ergeben, dass bei den Bauten 322/328, 370-373, 375, 379 und 381 auch bei umfassenden Sanierungsmassnahmen ein gesundheitliches Restrisiko nicht gänzlich ausgeschlossen werden könnte und die Bauten deshalb nicht weiter genutzt werden sollten. Beim Bau 90 ist auf Basis des aktuellen Wissens eine künftige Nutzung mit beschränkter Verweildauer denkbar.
Die notwendigen Schadstoffsanierungen würden zudem bei allen Bauten einen flächendeckenden Abtrag des Materials und die Abdichtung aller inneren Oberflächen bedingen. Diese Arbeiten würden das Erscheinungsbild der Gebäude stark beinträchtigen.
Nach reiflicher Abwägung sind die Kantonale Denkmalpflege und der Denkmalrat daher zum Schluss gekommen, dass eine Unterschutzstellung dieser Fabrikationsbauten aufgrund der Schadstoffbelastung nicht angemessen wäre.
Gesundheitsschutz hat Vorrang vor Denkmalschutz
Da der Gesundheitsschutz in diesem Fall höher zu gewichten ist als der Denkmalschutz, wurden in der Folge die Bauten 90, 322/328 und 370-373, 375, 379, 381 aus dem Inventar der schützenswerten Bauten entlassen. Der Heimatschutz sowie die Freiwillige Basler Denkmalpflege wurden bereits informiert.
Basierend auf der Entlassung aus dem Inventar können die Eigentümerinnen der Bauten die nächsten Planungsschritte in Angriff nehmen. Für die Bauten 322/328 sowie 370-373, 375, 379 und 381 (alle entlang der Mauerstrasse) prüfen die Eigentümerinnen den Rückbau.
Für den Bau 90 prüft Swiss Life, ob ein Erhalt des Gebäudes und eine Umnutzung möglich ist. Der Bau kann aufgrund der Schadstoffe zwar nicht denkmalgerecht, aber möglicherweise in veränderter Form doch als prägender Teil des Stadtbilds erhalten werden. Das weitere Vorgehen bezüglich des Baus 90 und des Arealteils nördlich der Mauerstrasse wird im Zuge der laufenden Planung nun weiter ausgearbeitet.