Wie die Gemeinde Wila informiert, erfolgt die Zuweisung von Schutzräumen in der Gemeinde nur bei einer Bedrohung der Bevölkerung, die zurzeit nicht vorliegt.
Verwaltung
Verwaltung (Symbolbild). - Der Bundesrat
Ad

In der Gemeinde Wila gibt es genügend private und öffentliche Schutzräume für alle Einwohner.

Im Gegensatz zu früher erfolgt die Bekanntgabe der Zuweisung der Bevölkerung zu den Schutzräumen nicht mehr laufend, sondern dann, wenn es die sicherheitspolitische Lage erfordert. Dies geschieht in Wila durch die Zivilschutzorganisation Tösstal auf Weisung des Bundesrates beziehungsweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (BABS).

Diese geben in einer aussergewöhnlichen Lage entsprechende Schritte und Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung bekannt und lösen diese aus. Zurzeit sind für die Bevölkerung keine besonderen Massnahmen nötig.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Wila