Wädenswil informiert über Zertifikatspflicht

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Ab 13. September 2021 gilt für öffentliche Innenräume, wie Restaurants die Covid-Zertifikatspflicht, das gilt auch für die Gemeinde Wädenswil.

Das Stadtzentrum vo Wädenswil.
Das Stadtzentrum vo Wädenswil. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wie die Gemeinde Wädenswil mitteilt, gilt ab Montag, 13. September 2021, im Innern von Restaurants, von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie an Veranstaltungen in Innenräumen eine Zertifikatspflicht.

Das Zertifikat darf auch von Arbeitgebern im Rahmen von Schutzmassnahmen genutzt werden. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 8. September entschieden. Damit reagiert er auf die anhaltend angespannte Lage in den Spitälern.

Die Massnahme ist bis am 24. Januar 2022 befristet. Der Bundesrat hat zudem zwei Vorlagen in Konsultation geschickt: zur Einreise von nicht-genesenen und nicht-geimpften Personen sowie zum Zugang zum Schweizer Covid-Zertifikat für Personen, die im Ausland geimpft wurden.

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