Wie die Gemeinde Richterswil mitteilt, sind das Abrennen von jeglichen Feuerwerkskörpern sowie das Feuermachen jeglicher Art ab dem 28. Juli 2022 verboten.
Das Dorfzentrum der Gemeinde Richterswil.
Das Dorfzentrum der Gemeinde Richterswil. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Aufgrund der extremen Trockenheit und der Wetterprognose, die voraussagt, dass keine ausgiebigen und flächendeckenden Regenfälle erwartet werden, erscheint es als absolut notwendig, das Gemeindegebiet Richterswil vor Bränden zu schützen. Mit Präsidialverfügung vom 26. Juli 2022 hat der Gemeinderat entschieden, ab Donnerstag, 28. Juli 2022, 12 Uhr ein allgemeines Feuerverbot für das gesamte Gemeindegebiet zu erlassen. Dieses gilt bis auf Widerruf.

Das allgemeine Feuerverbot bedeutet konkret, dass offene Feuer im Freien verboten sind. Das gilt auch für das Höhenfeuer beziehungsweise das 1. August-Feuer sowie für das Grillieren mit Holz, Kohle oder Holzkohle. Das Abrennen von Feuerwerk jeglicher Art ist auf dem gesamten Gemeindegebiet untersagt. Dies beinhaltet nicht nur das Abbrennen von Raketen, sondern auch das Anzünden von Vulkanen, Bengalischen Fackeln oder Knallkörpern wie «Frauenfürze».

Nationalfeiertag in abgespeckter Form

Die Feier zum Nationalfeiertag auf dem Stollenrain in Samstagern findet wie geplant statt, jedoch ohne die Programmpunkte «Höhenfeuer» und «Feuerwerk». Das Steigenlassen von sogenannten Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks- und Wunschlaternen oder dergleichen ist nicht gestattet und das Feuern in eingerichteten Feuerstellen, auf Balkonen oder Gartensitzplätzen sowie Dachterrassen ist verboten.

Die Bevölkerung wird – besonders im Hinblick auf den 1. August 2022 – zu verantwortungsbewusstem Verhalten aufgerufen. Die Verfügung kann auf der Webseite der Gemeinde eingesehen werden und liegt während der Rekursfrist in der Gemeinderatskanzlei zur Einsicht auf.

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