Wädenswil

    Rekurse verzögern Inkraftsetzung der neuen Nutzungsplanung

    In Wädenswil sind gegen die genehmigte Gesamtrevision der kommunalen Nutzungsplanung Rekurse eingegangen, die aufschiebende Wirkung haben.

    Die Stadtverwaltung Wädenswil.
    Die Stadtverwaltung Wädenswil. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

    Gegen die am 23. Januar 2026 publizierte Genehmigung der gesamtrevidierten Nutzungsplanung sind Rekurse beim Baurekursgericht eingegangen, berichtet die Stadt Wädenswil. Diesen kommt aufschiebende Wirkung zu. Die negative Vorwirkung der gesamtrevidierten Nutzungsplanung bleibt somit bestehen.

    Der Gemeinderat Wädenswil hat die Gesamtrevision der kommunalen Nutzungsplanung am 30. September 2024 beraten und festgesetzt. Ein nach der Publikation eingereichter Stimmrechtsrekurs wurde vom Bezirksrat Horgen mit Beschluss vom 5. März 2025 abgewiesen.

    Der Stadtrat Wädenswil beschloss am 20. Oktober 2025 im Rahmen der durch den Gemeinderat erteilten Kompetenzdelegation kleinere notwendige Anpassungen an der Vorlage und übergab sie dem Regierungsrat zur Genehmigung.

    Genehmigung erfolgt – Umsetzung vorerst gestoppt

    Gemäss Verfügung der Baudirektion vom 5. Januar 2026 erwies sich die Gesamtrevisionsvorlage im Ergebnis grösstenteils als rechtmässig, zweckmässig sowie angemessen und wurde genehmigt.

    Gegen die genehmigte Nutzungsplanung sind beim Baurekursgericht Rekurse eingereicht worden. Diese Rekurse haben aufschiebende Wirkung, weshalb die genehmigte Bau- und Zonenordnung bis auf weiteres nicht in Kraft gesetzt werden kann.

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