Auf dem Gemeindegebiet der Stadt Wädenswil gilt ab sofort ein generelles Feuerverbot. Das Entzünden von Feuerwerken und offenem Feuer im Freien ist verboten.
Das Stadtzentrum Wädenswil.
Das Stadtzentrum Wädenswil. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Wie die Gemeinde Wädenswil informiert, haben die extreme Trockenheit und die aktuelle Wetterlage die Natur sehr beansprucht. Schon kleine Funkenwürfe (auch von Zigarettenstummeln) können Brände entfachen. Als Präventionsmassnahme wurde von der Abteilung Gesellschaft deshalb ein allgemeines Feuerverbot verhängt.

Was bedeutet das allgemeine Feuerverbot konkret?

Offenes Feuer im Freien (inklusive Höhenfeuer oder 1. August-Feuer und Grillieren mit Holz, Kohle, Holzkohle) ist verboten. Das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art auf dem gesamten Gemeindegebiet ist nicht gestattet. Dies beinhaltet nicht nur das Abbrennen von Raketen, sondern auch das Anzünden von Vulkanen, Bengalischen Fackeln oder Knallkörpern wie «Frauenfürze».

Das Steigenlassen von sogenannten Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks- und Wunschlaternen oder dergleichen ist verboten. Das Feuern in eingerichteten Feuerstellen, auf Balkonen oder Gartensitzplätzen sowie Dachterrassen ist strengstens zu unterlassen. Die Bevölkerung wird im Hinblick auf die 1. August-Feier zu verantwortungsbewusstem Verhalten aufgerufen.

Die Abteilung Gesellschaft dankt für das Verständnis und das Einhalten des Feuerverbotes und wünscht trotzdem allen eine schöne Bundesfeier.

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