Dem angepassten verwaltungsrechtlichen Vertrag, welcher auf das kommende Schuljahr in Kraft tritt, stimmt der Gemeinderat zu.
Strassenkennzeichnung «Vorsicht Kinder». (Symbolbild)
Strassenkennzeichnung «Vorsicht Kinder». (Symbolbild) - Nau.ch

Nach dem Polizeiorganisationsgesetz (POG) nimmt die Gemeindepolizei Volketswil den verkehrspolizeilichen Auftrag einer Kommunalpolizei wahr und erteilt in Volketswil den Verkehrsunterricht an der Volksschule und am Kindergarten (§18 lit. e POG). Mit GRBGeschäft Nr. 104 vom 19. April 2005 wurde der verwaltungsrechtliche Vertrag betreffend „Erteilung der Verkehrsinstruktion in Kindergärten und Volksschulen“ in Kraft gesetzt. Darin wird der Leistungsumfang der Verkehrsinstruktion in den einzelnen Klassen definiert. Inhaltlich orientiert sich dieser an den Vorgaben der Kantonspolizei Zürich, um kantonal eine möglichst einheitliche Verkehrsinstruktion zu gewährleisten.

Mit Einführung eines kriminalpolizeilichen Präventionsunterrichts durch die Kantonspolizei Zürich und den am 13. März 2017 erlassenen Lehrplan 21 für die Volksschule im Kanton Zürich ergaben sich geringfügige Verschiebungen von Lektionen bzw. Inhalten, welche eine formelle Anpassung des bestehenden Vertrags zur Verkehrsinstruktion erforderlich machen.

Dem angepassten verwaltungsrechtlichen Vertrag, welcher auf das kommende Schuljahr in Kraft tritt, stimmt der Gemeinderat zu.

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