Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2019 bis 31. Mai erstreckt
Dadurch wird der aufgrund der aktuellen Situation erhöhten Belastung von vielen Steuerpflichtigen Rechnung getragen.

Unternehmen, die aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus mit Verlusten rechnen, oder natürliche Personen, die Einkommenseinbussen erleiden, können jederzeit eine Anpassung der provisorischen Rechnung für die Staats- und Gemeindesteuern verlangen. Unternehmen und natürliche Personen, die aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus fällige definitive Steuerrechnungen derzeit nicht bezahlen können, können eine Erstreckung der Zahlungsfrist oder Ratenzahlungen erlangen.
Zuständig für die Staats- und Gemeindesteuern ist das Gemeindesteueramt, für die direkte Bundessteuer das kantonale Steueramt. Bei der direkten Bundessteuer können auch provisorische Steuerrechungen gestundet werden.
Gemeindesteuerämter und kantonales Steueramt sind angewiesen, Stundungs- und Ratenzahlungsgesuche grosszügig und rasch zu behandeln.