Wie die Gemeinde Staldenried meldet, besteht neu eine Meldepflicht für die Vermietung von Ferienchalets, Ferienwohnungen und Zimmern zu touristischen Zwecken.
Zermatt
Blick auf Chalets in Zermatt. (Symbolbild) - Keystone
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Der Grosse Rat (Kanton Wallis) verabschiedete eine Änderung des Gesetzes über die Beherbergung, die Bewirtschaftung und den Kleinhandel mit alkoholischen Getränken (GBB).

Neu besteht eine Meldepflicht für die Vermietung von Ferienchalets, Ferienwohnungen, Zimmern und Airbnb zu touristischen Zwecken.

Je nach Dienstleistung wird unterschieden, ob eine Betriebsbewilligung zu beantragen ist oder ob eine einfache Meldepflicht ausreicht.

Zimmer zu touristischen Zwecken

Durch die Einführung besteht neu die Meldepflicht für alle natürlichen und juristischen Personen, welche zu touristischen Zwecken eine Beherbergung gegen Entgelt, jedoch ohne hotelmässige Leistungen vermieten oder untervermieten.

Die Gemeinde ist verpflichtet, dieses Vermieterregister zu führen. Die Daten sind der Gemeindebehörde zur Verfügung zu stellen und die Kantonspolizei kann jederzeit dieses Register einsehen. Festgestellte Verstösse müssen gegebenenfalls bestraft werden.

In diesem Vermieterregister, welches sich auf das Gebiet der einzelnen Gemeinde beschränkt, müssen zwingend Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse des Hauptwohnsitzes (wenn der Vermieter eine natürliche Person ist), Geschäftsbezeichnung und Geschäftssitz (wenn der Vermieter eine juristische Person ist), die genaue Adresse und Lage der Unterkünfte und die Aufnahmekapazität der vermieteten oder untervermieteten Unterkunft erfasst werden.

Meldekarten werden an die Bevölkerung verschickt

Es besteht die Möglichkeit, die Anmeldung direkt online zu tätigen (über die Webseite von der Gemeinde Staldenried).

Des Weiteren wird die Gemeinde in den nächsten Tagen Meldekarten an die Bevölkerung verschicken.

Die betroffene Bevölkerung wird gebeten, der Gemeinde dieses Formular vollständig ausgefüllt zu retournieren.

Die Kurtaxenmeldung bleibt unverändert

Die Pflicht zur Führung des Gästekontrollregisters durch den Tourismus bleibt weiterhin unverändert in Kraft.

Die Kurtaxenmeldung via Feratel bleibt unverändert bestehen. Somit sind zwei Meldungen zu tätigen.

Jeder Gastgeber muss dies weiterhin für polizeiliche Zwecke bereithalten.

Das Angebot von Campingplätzen ist auch betroffen

Wer zusätzlich zur Vermietung von Räumlichkeiten hotelmässige Leistungen anbietet wie zum Beispiel tägliche Reinigung oder mehrmals pro Woche, Wäsche, Frühstück und so weiter muss neu eine Betriebsbewilligung beantragen.

Das Angebot von Campingplätzen fällt auch unter diese Betriebsbewilligungspflicht.

Das dafür nötige Gesuch für die Betriebsbewilligung ist auf der Gemeindewebseite aufgeschaltet.

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