Wie die Gemeinde Staldenried mitteilt, werden Grundeigentümer aufgerufen, für einen ordnungsgemässen Ablauf von Dachwasser und für ihre Schneefänger zu sorgen.
Hausbesitzer Schnee Dach räumen
Achtung Dachlawine: Hausbesitzer müssen bei viel Schnee ihr Dach im Blick haben und gegebenenfalls räumen. - Karl-Josef Hildenbrand/dpa-tmn
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Sicherheit und Vermeidung von Unfällen ist ein Thema, welches jede Person betrifft und auch die Bewohner von Staldenried.

In dem Sinne achtet die Gemeinde darauf, möglichst dafür zu sorgen, dass Unfälle vermieden werden können.

Die Gemeinde hat vermehrt festgestellt, dass das Dach- und Meteorwasser bei Gebäuden nicht ordentlich über einen Dachkännel und über einen angeschlossenen Ablauf abgeführt wird.

Das Schnee- und Regenwasser fliesst auf die öffentlichen Gemeindewege. Dies führt vor allem im Winter zu gefährlichen Situationen und erhöht die Unfallgefahr.

Eigentümer haften bei Schäden

Das Fehlen von Schneefängern kann eine Dachlawine auslösen und zu Verletzungen anderer Personen führen.

Die Gemeinde weist darauf hin, dass Werkeigentümer nach Artikel 58 Absatz 1 des Obligationenrechts (OR) für den Schaden, der infolge fehlerhafter Anlage, Herstellung oder mangelhaften Unterhalts Ihres Gebäudes oder eines anderen Werkes verursacht wird, haften.

Gleichzeitig weist die Gemeinde auf das aktuell gültige Bau- und Zonenreglement hin.

Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Staldenried

Es ist untersagt, Wasser, Dachwasser und Abwasser von Grundstücken über öffentliche Strassen, Wege und Plätze abzuleiten oder der Kanalisation zuzuführen.

Das Meteorwasser ist zu infiltrieren, in einen natürlichen Vorfluter abzuleiten oder in das Trennsystem zu entwässern.

Wo und solange dies nicht möglich ist, hat der Eigentümer durch geeignete Massnahmen dafür zu sorgen, dass das Dachwasser zu keinen Vereisungen öffentlicher Strassen führt.

Diese Bestimmungen gelten auch für die bestehenden Bauten. Geeignete Schneefangvorrichtungen sind obligatorisch.

Einwandfreier Ablauf des Dachwassers muss gewährleistet sein

Wo sich die Traufseite der Strasse zukehrt, ist durch zweckentsprechende Massnahmen dafür zu sorgen, dass Schneerutschungen auf die Strasse ausgeschlossen sind.

Der Eigentümer haftet für Schäden und Unfälle, die durch Schneerutsche oder Eisfall verursacht werden. Diese Bestimmungen gelten auch für die bestehenden Gebäude.

Deshalb bittet die Gemeinde alle Eigentümer von Werken (Gebäuden) dafür zu sorgen, dass das Dachwasser fachgerecht in einen Sickerschacht geführt wird, die Dachrinnen montiert und intakt sind und der Ablauf des Dachwassers einwandfrei funktioniert.

Des Weiteren sind die Dächer mit Schneefängern zu versehen.

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