Staldenried bezahlt Gemeindearbeiten und Weiterbildungskurse
Wie die Gemeinde Staldenried informiert, können die Einwohner bis zum 30. November 2022 ihre Geldforderungen der Gemeinde gegenüber beantragen.

Wer im laufenden Jahr für die Gemeinde Arbeiten ausgeführt hat und dafür bis heute noch nicht entschädigt worden ist, ist hiermit gebeten, seine Stunden bis spätestens 30. November 2022 dem zuständigen Gemeinderat oder auf der Gemeindekanzlei abzugeben, damit diese noch vor Jahresende ausbezahlt werden können.
Das Gleiche gilt für jene Feuerwehrleute, die in 2021 Aus- und Weiterbildungskurse besucht haben und eine Lohnausfallentschädigung geltend machen wollen, soweit diese nicht bereits ausbezahlt wurde.
Die Gemeindeverwaltung legt Wert darauf, dass möglichst alle Lohnforderungen jeweils im betreffenden Rechnungsjahr erfüllt werden können.














