Wie die Gemeinde Saas-Fee berichtet, erfolgt die Ausführung der Schutzwaldpflege durch den Forstbetrieb Saastal unter Führung des Revierförsters.
Postautohaltestelle im Dorfzentrum von Saas-Grund mit der Friedhofskapelle der Pfarrei St. Bartholomäus.
Postautohaltestelle im Dorfzentrum von Saas-Grund mit der Friedhofskapelle der Pfarrei St. Bartholomäus. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Im Rahmen des Schutzwaldprojektes 2020 bis 2024 wird das Forstrevier Saastal die Eingriffe im Sommerhalbjahr 2023 durchführen.

Gestützt auf Artikel 30 und 32 des Gesetzes über den Wald und die Naturgefahren vom 14. September 2011 gibt die Dienststelle für Wald und Landschaft, Kreis Oberwallis im Einverständnis mit der Burgerschaft Saas-Balen und Saas-Fee die Durchführung von Pflegemassnahmen bekannt.

Eigentümer der betroffenen Waldungen sind die Burgergemeinde und Privatwaldbesitzer. Den Privatwaldeigentümern werden keine Kosten in Rechnung gestellt.

Ausführung der Arbeiten

Die Aufwände werden von Bund, Kanton und Gemeinde übernommen. Das gefällte Holz geht an das Forstrevier Saastal und wird zur Deckung der Restkosten verkauft.

Die Ausführung der Arbeiten erfolgt durch den Forstbetrieb Saastal unter Führung des Revierförsters.

Allfällige Einwände sind innerhalb der Frist von 30 Tagen seit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Dienststelle für Wald, Natur und Landschaft, Kreis Oberwallis, Kantonsstrasse, begründet und schriftlich anzuzeigen.

Erfolgt keine Mitteilung vonseiten der Privatwaldbesitzer, wird deren Einverständnis angenommen.

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