Wie die Gemeinde Albinen mitteilt, gingen bei der Mitwirkung zum räumlichen Entwicklungsbild insgesamt 24 Rückmeldungen von 20 Personen ein.
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Ein Dörfchen im Wallis. (Symbolbild) - Keystone
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Im Sinne von Artikel 33 des kantonalen Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Raumplanung (kRPG) lag vom 6. Mai bis 6. Juni 2022 der Entwurf des Räumlichen Entwicklungsleitbilds (REL) inklusive Abgrenzung des künftigen Siedlungsgebiets gemäss den Vorgaben des kantonalen Richtplan-Koordinationsblattes C.1 «Dimensionierung der Bauzonen für die Wohnnutzung» zur Einsichtnahme und Stellungnahme in der Gemeindeverwaltung auf.

Die Lancierung des Mitwirkungsverfahrens wurde im Amtsblatt vom 6. Mai 2022 ordentlich publiziert.

Am 7. Mai 2022 erfolgte ein entsprechender Informationsanlass für der Bevölkerung.

Fragen und Vorschläge wurden entsprechend protokolliert

Während der 30-tägigen Mitwirkungsfrist wurde zudem am 14. Mai 2022 die Möglichkeit für ein individuelles Sprechstundenzimmer angeboten.

Fragen und Vorschläge wurden entsprechend protokolliert. Des Weiteren konnten Anträge per E-Mail oder schriftlich an die Gemeinde eingereicht werden.

Bestandteil der Auflagedokumente bildeten das Räumliche Entwicklungsleitbild (REL), bestehend aus entsprechenden Syntheseplänen und einem Konzeptbericht sowie der ergänzende Grundlagenbericht zur vorgängig durchgeführten Ortsanalyse.

24 Anträge und Bemerkungen sind eingegangen

Der Plan zur Siedlungsabgrenzung veranschaulicht die geplante Bauzonendimensionierung.

Auf dessen Grundlage wurde seitens der Dienststelle für Raumentwicklung (DRE) im Rahmen der Vorprüfung des REL`s, eine entsprechende Bauzonenstatistik durchgeführt.

Die grundsätzlich positive Vormeinung der DRE zum Entwurf des REL war ebenfalls Bestandteil der Auflagedokumente.

Während der 30-tägigen Mitwirkungsfrist sind insgesamt 24 Anträge und Bemerkungen eingegangen.

Mitwirkungsbericht fasst die diversen Anträge und Bemerkungen zusammen

Bei der Informationsveranstaltung gingen 13 Wortmeldungen ein, bei den individuellen Sprechstundenzimmer deren acht und drei weitere wurden schriftlich direkt an die Gemeinde gerichtet.

Die einzelnen Anträge und Bemerkungen wurden teilweise bereits vor Ort vom damaligen Gemeindepräsidenten B. Jost oder dem zuständigen Ortsplanungsbüro kommentiert.

Die Anträge wurden zwischenzeitlich mit der Planungskommission diskutiert und entsprechende Empfehlungen an den Gemeinderat abgegeben.

Der vorliegende Mitwirkungsbericht fasst die diversen Anträge und Bemerkungen zusammen und legt dar, ob und in welcher Form die eingegangenen Stellungnahmen im Verlaufe des weiteren Planungsprozesses berücksichtigt werden können.

Bericht steht zur öffentlichen Einsichtnahme zur Verfügung

Der Bericht steht nach seiner Validierung durch den Gemeinderat der Bevölkerung zur öffentlichen Einsichtnahme zur Verfügung und dient als weiteres Grundlagendokument für den fortlaufenden Planungsprozess für die Gesamtrevision der kommunalen Nutzungsplanung.

Der Bericht bildet schlussendlich Bestandteil des Planungsberichtes zur Nutzungsplanung.

Da sich der Gemeinderat auf das Eintreten einzelner Vorschläge entschieden hat (Beschluss vom 23. August 2022 und 13. Dezember 2022) und sich diese teilweise auch auf das räumliche Entwicklungsleitbild auswirken, werden mitsamt dem Mitwirkungsbericht auch eine aktualisierte Version des Leitbildes der Siedlungsabgrenzung und des Massnahmebeschriebs erneut zur Information publiziert.

Anträge und Vorschläge der Bevölkerung

Auf den zuvor genannten Kanälen gingen insgesamt 24 Rückmeldungen von 20 Personen ein.

Die beiden grössten Diskussionspunkte betreffen den vorgeschlagenen Grüngürtel und die Siedlungsabgrenzung. Grundsätzlich werden die beiden Massnahmen nicht infrage gestellt.

Kritische Rückmeldungen zum Grüngürtel beziehen sich mehrheitlich auf die nördlich direkt an die Dorfzone angrenzenden und erschlossenen Bauparzellen.

Bei der Siedlungsabgrenzung haben sich einzelne Eigentümer gegen die geplante Rückstellung ihrer Parzellen in eine Zone mit späterer Erschliessungsetappe ausgesprochen.

Rückmeldungen betrafen vor allem das Gebiet Tschangaladonga

Als häufigster Grund wurde ein tatsächliches Kauf- und Bauinteresse genannt.

Sehr eigentümerspezifische Rückmeldungen betrafen insbesondere der projektbedingte Bauzonenerhalt im Gebiet Tschangaladonga.

Einzelne Wortmeldungen betreffen auch bezahlte Erschliessungsmehrwerte bei geplanten Rückstellungs- und Auszonungsflächen.

Auch Fragen zu den möglichen Auswirkungen der einzelnen Massnahmen wurden gestellt, ohne dass konkrete Bemerkungen oder Anträge daran geknüpft wurden.

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