Wie die Gemeinde Volketswil mitteilt, kann neu der Hochbauvorstand behördliche Anordnungen im Zusammenhang mit Baueinstellungen und Nutzungsverboten erlassen.
Gemeinde Volketswil
Gemeinde Volketswil. - Gemeinde Volketswil
Ad

Im Baubewilligungsverfahren werden immer wieder Verstösse festgestellt, die ein schnelles Handeln durch den Gemeinderat erfordern.

Im äussersten Fall wird ein Bau- oder Nutzungsverbot erlassen.

Diese Fälle gestatten keinen Aufschub, und wenn die Gesamtbehörde nicht rechtzeitig für die ordentliche Sitzung einberufen werden kann, verfügt der Gemeindepräsident mittels Präsidialverfügung an deren Stelle.

Übertragung der Verstösse an den Hochbauvorstand

Zur Effizienzsteigerung hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Kompetenz zur Erlassung solcher Verbote künftig an den Hochbauvorstand übertragen wird.

Neu haben der Hochbauvorstand sowie die Abteilungsleitung beziehungsweise Bereichsleitung Hochbau die Befugnis, behördliche Anordnungen im Zusammenhang mit Baueinstellungen und Nutzungsverboten mittels Kollektivunterschrift zu erlassen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Volketswil