Uster ZH: Neuer Energieplan bringt Fernwärme in mehr Quartiere
In Uster ZH ist der aktualisierte kommunale Energieplan in Kraft. Fernwärme kann künftig in einem grösseren Gebiet genutzt werden – etwa Abwärme aus Rechenzentren.

Der Stadtrat hat am 26. Mai 2026 den aktualisierten kommunalen Energieplan verabschiedet. Aufgrund der sich schnell ändernden Rahmenbedingungen waren Anpassungen nötig geworden. Neu kann Fernwärme in einem grösseren Gebiet in der Stadt Uster genutzt werden.
Der neue Energieplan wurde am 1. Juli 2026 vom kantonalen Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) festgesetzt und ist nun in Kraft.
Der kommunale Energieplan ist ein wichtiges Planungsinstrument für die Stadt Uster. Er regelt, in welchen Gebieten welche Energieträger zur Wärmegewinnung genutzt werden. Der Energieplan ist eine wichtige Grundlage, um den Ausstoss von Treibhausgasen zu reduzieren und die Wärmeversorgung auf das Netto-Null-Ziel auszurichten.
Aufgrund der sich schnell ändernden Rahmenbedingungen musste der kommunale Energieplan angepasst werden. Der Stadtrat verabschiedete am 26. Mai 2026 die aktualisierte Fassung. Das kantonale Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) genehmigte die vorgenommenen Anpassungen und setzte am 1. Juli 2026 den neuen Energieplan fest.
Anpassungen im Energieplan
Gegenüber der vorherigen Version profitieren weitere Teile der Stadt von Fernwärme. Neu kann die Abwärme aus den Rechenzentren in Volketswil für den Wärmeverbund Nänikon genutzt werden. Ebenfalls angepasst wurde der Wärmeverbund ARA, da die Abwärme aus der Kläranlage für ein grösseres Gebiet genutzt werden kann.
Zudem wurde auch die Zonengrenze des Grundwasserschutzgebiets aufgrund kantonaler Vorgaben angepasst. Diese Zone definiert, ob in einem bestimmten Gebiet Erdwärme genutzt werden darf oder ob Luft-Wasser-Wärmepumpen eingesetzt werden müssen.






