Uster saniert und gestaltet die Seestrasse um
In Uster wird die Seestrasse, Abschnitt Zürichstrasse bis Apothekerstrasse saniert und umgestaltet. Es kommt zur Verschiebung der Bushaltestellen.

Uster informiert über die Sanierung und Umgestaltung Seestrasse, Abschnitt Zürichstrasse bis Apothekerstrasse und Verschiebung der Bushaltestellen «Stadtpark» und «Poststrasse»
Das Projekt ist, soweit möglich, vor Ort ausgesteckt. Das Projektdossier liegt ab 12. November 2021 während 30 Tagen bei der Stadt Uster, Abteilung Bau, 4. Stock, während der Büroöffnungszeiten zur Einsicht auf.
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei folgender Stelle Einsprache erhoben werden bei der Stadt Uster, Abteilung Bau.
Details zur Einsprache
Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat.
Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2).
Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Kontaktstelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).






