Uster führt die Erneuerungswahl der Sozialbehörde durch
Die Erneuerungswahl der Sozialbehörde findet am 27. März 2022 statt. Die Wahlvorschläge sind bis zum 22. November 2021 dem Stadtrat Uster einzureichen.

Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 11. Mai 2021 den Termin für den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahl der Sozialbehörde für die Amtsdauer 2022 bis 2026 auf Sonntag, 27. März 2022, festgesetzt. Gemäss der Gemeindeordnung (GO) sind die Mitglieder der Sozialbehörde (ausgenommen das vom Stadtrat delegierte Präsidium) an der Urne zu wählen. Gemäss der GO werden gedruckte Wahlvorschläge verwendet, sofern die Voraussetzungen des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) erfüllt sind.
Dem Stadtrat können Mitglieder zur Wahl vorgeschlagen werden
Die Sozialbehörde besteht aus fünf Mitgliedern (inkl. Präsidium). Das Präsidium der Sozialbehörde wird durch ein gewähltes Stadtratsmitglied gestellt. Zu wählen sind somit vier Mitglieder der Sozialbehörde.
Die Wahlvorschläge sind bis spätestens Montag, 22. November 2021, dem Stadtrat Uster einzureichen. Die Wahlvorschläge können bei der Stadtkanzlei Uster eingesehen werden.