Wie die Stadt Uster mitteilt, möchte der Stadtrat die Transparenz und Gleichberechtigung bei der Vergabe von Baurechten fördern.
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Stadt Uster. (Symbolbild) - Nau.ch/ManuelWalser
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Die Stadt Uster besitzt eine Grundstücksfläche von rund 3,4 Millionen Quadratmetern.

Gemäss der städtischen Immobilienstrategie soll die Abtretung von städtischen Grundstücken an Dritte nur im Baurecht oder als Tausch erfolgen.

Dazu hat die Abteilung Finanzen einen Leitfaden erstellt, der die Vergabe von Baurechten der Stadt Uster regelt.

Die Vorgaben sind bei künftigen Vergaben von Baurechten zu berücksichtigen.

Förderung von mehr Wohnraum

«Der Leitfaden ist von entscheidender Bedeutung, da er die Grundlage für eine einheitliche, transparente und faire Vergabe von Baurechten bildet», sagt Stadtrat Cla Famos, Abteilungsvorsteher Finanzen.

Durch die Implementierung dieses Leitfadens werde sichergestellt, dass die Stadt Uster ihr Interesse vorantreiben könne, mehr Wohnraum zu fördern.

Der Stadtrat möchte gemäss seiner «Strategie Uster 2030» ein vielfältiges Wohnangebot, zukunftsgerichtete Wohnformen und den gemeinnützigen Wohnungsbau stärken.

Einnahmen mit langfristigem Wert

Bei der Entwicklung des «Leitfaden Baurechte» wurde ein besonderes Augenmerk auf die Festlegung eines angemessenen Baurechtszinses gelegt.

Dieser Zins wurde so definiert, dass er nicht nur die Interessen der Baurechtsnehmenden berücksichtigt, sondern auch, dass die Einnahmen für die Stadt Uster langfristig von Wert sind.

Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Einführung eines einheitlichen Baurechtzinses.

Dieser basiert auf der aktuellen Marktwertschätzung des Landwertes und dem jeweils aktuellen Referenzzinssatz.

Ändernden Bedürfnissen gerecht werden

Die Baurechtszinse ermöglichen es, in die städtische Infrastruktur zu investieren, öffentliche Dienstleistungen bereitzustellen und somit das Wohlergehen der gesamten Bevölkerung im Sinn einer «Stadt für alle» zu fördern.

Ein weiterer wesentlicher Aspekt des Leitfadens betrifft die Vertragserneuerung von Baurechtsverträgen.

Zukünftig können diese Verträge frühestens fünf Jahre vor ihrem Ablauf erneuert werden.

Dies ermöglicht der Stadt Uster, ändernden Bedürfnissen gerecht zu werden und unterstützt die langfristige Stadtentwicklung.

Neue Richtlinien ab 1. Juni 2024 in Kraft

«Der Leitfaden schafft erstmals die Basis für eine einheitliche Regelung für die Baurechtsverträge der Stadt Uster, welche in Zukunft noch weiter an Bedeutung gewinnen werden», sagt Stadtrat Cla Famos.

Die neuen Richtlinien treten ab 1. Juni 2024 in Kraft und gelten für alle zukünftigen Baurechte der Stadt Uster.

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