Wie die Stadt Uster meldet, hat der Stadtrat basierend auf einer neuen Auslegeordnung beschlossen, den Abbruch der Gesamtplanung Eschenbüel zu beantragen.
Das Stadthaus von Uster. - Kanton Zürich
Das Stadthaus von Uster. - Kanton Zürich - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Planungen, um das Gebiet Eschenbüel zu entwickeln, hat der Gemeinderat 2005 in Auftrag gegeben.

Ziel war eine Erweiterung der Stadt Uster, die auf geplante Umfahrungsstrasse «Uster West» abgestimmt ist.

Diese Planung hat die Abteilung Bau in einem komplexen Verfahren vorangetrieben. Dazu zählte auch eine Studie, um eine hochwertige Entwicklung sicherzustellen.

Gesetze änderten die politischen Stossrichtungen

Zeitlich fiel das Planungsverfahren in den vergangenen Jahren in zwei vom Kanton verfügte Einzonungsverbote und es durchlief vier kantonale Vorprüfungen.

Zudem änderten während dieser Zeit Gesetze und die politischen Stossrichtungen. So wird beispielsweise das Strassenprojekt «Uster West» vom Kanton nicht mehr weiterverfolgt.

Weiter wurde das Mehrwertausgleichsgesetz eingeführt, das den Gemeinden ermöglicht, bei Um- und Aufzonungen eine kommunale Abgabe zu erheben.

Von neuem Verständnis für Planung überholt

Die Entwicklung des Gebiets Eschenbüel begann 2005 mit der damaligen Erkenntnis, dass die bestehenden Bauzonen aufgrund des Wachstums der Bevölkerung an ihre Grenzen stossen würden.

Die neue Siedlung sollte bezüglich Struktur oder Energieversorgung als «Vorzeige-Siedlung» entwickelt werden. Lösungsansätze, um nach innen zu verdichten, standen damals nicht im Fokus.

«Das ehemalige Vorzeigeprojekt ist nach all den Jahren durch ein neues Planungsverständnis von Politik und Bevölkerung überholt worden», erklärt Stefan Feldmann, Stadtrat und Bauvorstand von Uster.

«Dieser Paradigmenwechsel – Innenverdichtung, Klimaadaption, Mehrwertausgleich – zeigt sich auch im Ustermer Stadtentwicklungskonzept (Stek) von 2019.»

Erweiterung des Siedlungsgebiets wird als kritisch beachtet

Durch die wegfallende Umfahrung «Uster West» ist das damalige Mobilitätskonzept zudem nicht mehr aktuell. Eine Überarbeitung würde einen umfangreichen Aufwand nach sich ziehen.

Die Bevölkerung hat bei Abstimmungen zu ähnlichen Vorlagen (zum Beispiel Grossriet Nänikon) gezeigt, dass sie einer Erweiterung des Siedlungsgebiets kritisch gegenübersteht.

Auch die zahlreichen Einwendungen zum kommunalen Richtplan unterstreichen diesen Trend.

Die Einzonung ist aber eine wesentliche Voraussetzung, um die übrigen Elemente der Planung rechtlich abzustützen.

Gemeinderat entscheidet

Aufgrund dieser Auslegeordnung beantragt der Stadtrat beim Gemeinderat deshalb den Abbruch des Verfahrens.

Folgt der Gemeinderat dieser Empfehlung, werden die Planungsarbeiten beendet.

Zudem wird der Antrag vorbereitet, um das Quartierplanverfahren bei der Baudirektion des Kantons Zürich auszuleiten.

Weisung des Stadtrats 61/2024

Die Weisung des Stadtrats 61/2024 beleuchtet den aktuellen Planungsstand, die Übersicht der Verfahrenskosten und zeigt Empfehlungen für das weitere Vorgehen auf.

Sie steht allen Interessierten auf Gemeindewebseite zur Verfügung.

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