Situation der Veloparkplätze beim Ustermer Einkaufszentrum ist trist
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Nach den umfangreichen Umbauten des Zentrums stellt man fest, dass im Gegensatz zum Zustand vor dem Umbau kein einziger Velostandplatz überdacht ist. Das hat im «regio» vom 25. April 2019 zu einem illustrativen Bericht geführt. Interessant, ja geradezu penibel ist, dass sich der Besitzer des Einkaufszentrums und die Stadt Uster den Schwarzen Peter hin und her schieben und die Verantwortung für diese wirklich unerfreuliche Situation weit von sich weisen. So ist im «regio» zu lesen, die Siska-Heuberger Holding AG halte ein Versprechen nicht ein, bei der Stadt ein Baugesuch für gedeckte Veloparkplätze einzureichen. Die Betreiberin habe 2017 ausgeführt: «Das Dach kommt noch, sobald wir die entsprechende Bewilligung der Stadtbildkommission haben.» Die Stadt wiederum erklärt gemäss «regio», bisher sei von der Betreiberin noch kein Baugesuch eingereicht worden. Tatsache ist jedoch, dass für einen Grossumbau wie beim Einkaufszentrum Illuster bei der Stadt ein Baugesuch eingereicht werden musste. Bei solchen Baugesuchen ist von der Stadt Uster vor der Erteilung der Baubewilligung selbstverständlich auch die Situation der Parkiermöglichkeiten sowohl für Autos als auch für Velos zu beurteilen und die Stadt muss die nötigen Bedingungen/Auflagen machen. Die derzeit immer noch gültige – d.h. bei der Beurteilung des Baugesuches massgebende – Parkplatzverordnung (PPV) vom 1. August 1992 der Stadt Uster schreibt folgendes vor:

Abstellplätze für Fahrräder und Kinderwagen

Für folgende Nutzungen sind genügend grosse, ebenerdig oder über Rampen zugängliche Abstellflächen für Fahrräder und Kinderwagen bereitzustellen: (...)

Für Verkaufsgeschäfte und Dienstleistungen (an geeigneter Lage; mindestens teilweise überdeckt): 1 Fahrrad-Abstellplatz pro 2 Personenwagen-Parkfelder gemäss Normbedarf nach Art 3

Wenn die Stadt bei der Erteilung der Baubewilligungen die nötigen Bedingungen gestellt hätte, wäre die Aufregung gar nicht nötig, d. die Gesuchsstellerin hätte zum Vorneherein gewusst, wo und in welcher Anzahl sie Veloabstellplätze hätte schaffen müssen und welche Anzahl als gedeckte Veloplätze auszuführen sind. Ein separates Baugesuch für überdachte Veloabstellplätze wäre überflüssig.

Ich stelle dem Stadtrat folgende Fragen:

1. Wann hat der Stadtrat die Baubewilligung für den Grossumbau des Einkaufszentrum Illuster erteilt?

2. Welche Bedingungen enthielt die Baubewilligung hinsichtlich Standorte, Anzahl und der als überdacht zu erstellenden Veloabstellplätze?

3. Weshalb sind allenfalls – entgegen resp. in Missachtung der gültigen PPV – keinerlei Bedingungen bezüglich gedeckter Veloabstellplätze gemacht worden?

4. Weshalb gab die Stadt dem regio zur Auskunft, der Betreiber des Illusters hätte noch kein Baugesuch für gedeckte Veloabstellplätze eingereicht?

5. Wann hat sich die Stadtbildkommission mit einem Baugesuch für gedeckte Veloabstellplätze im Umfeld des Illusters befasst? Wenn ja: welches sind die Resultate?

6. Wie wendet der seit Frühjahr 2018 im Amt stehende, „neue“ Stadtrat die PPV bei künftigen Neu- und Umbauten hinsichtlich Veloabstellplätze an? Berücksichtigt er die Bestimmungen der

PPV hinsichtlich von gedeckten Plätzen?

7. Bei welchen Baubewilligungen im Zentrum von Uster wurde die PPV in den letzten zehn Jahren hinsichtlich Veloabstellplätze berücksichtigt? In welcher Form?

8. Existiert bei der Stadt Uster ein Konzept für die Veloparkierung auf dem Gemeindegebiet von Uster hinsichtlich Standorte, Anzahl von Veloparkplätzen und über deren Ausrüstungen, insbesondere deren Überdachung? Wie sieht es allenfalls aus?

Paul Stopper (BPU)                                                           

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