Wie die Gemeinde Schwerzenbach angibt, gilt während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 31. Juli 2024 im Wald und am Waldrand eine Leinenpflicht für Hunde.
Die Gemeindeverwaltung Schwerzenbach.
Die Gemeindeverwaltung Schwerzenbach. - Nau.ch / Manuel Walser
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Während der Brut- und Setzzeit im Frühling und Sommer sind Wildtiere besonders anfällig für Störungen und Gefahren.

Freilaufende Hunde am Waldrand und im Wald sind eine zusätzliche Störungsquelle und eine Gefahr für am Boden brütende Vögel und Wildtiere, deren Jungtiere schutzlos am Boden verharren.

Eigenverantwortung der Hundehalter ausserhalb Brut- und Setzzeit

Um Wildtiere möglichst gut zu schützen, gilt im Wald und am Waldrand jeweils vom 1. April bis 31. Juli 2024 eine Leinenpflicht.

Ausserhalb dieser Zeit entscheiden die Hundehaltenden eigenverantwortlich, den Hund an der Leine zu führen.

Dies gilt insbesondere, wenn der Hund nicht zuverlässig abgerufen werden kann oder eine Veranlagung zum Jagen hat.

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