Neue Verordnung regelt Entschädigungen der Behörden
Die Gemeinde Volketswil passt Entschädigungen für Behörden und Kommissionen an neue Strukturen, Zuständigkeiten und den Zeitaufwand an.

Wie die Gemeinde Volketswil berichtet, haben die Stimmberechtigten der Gemeinde Volketswil am 22. September 2024 der neuen Gemeindeordnung und damit der Einführung der Einheitsgemeinde zugestimmt. Diese tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.
Die Entschädigungen der Behörden der Politischen Gemeinde und der Schulgemeinde sind derzeit in zwei separaten Erlassen festgelegt: in der Verordnung über die Entschädigung der Behörden und Kommissionen der Politischen Gemeinde (in Kraft per 1. Mai 2010) sowie im Reglement Behördenentschädigung der Schulpflege (in Kraft per 1. Januar 2014).
Mit der Einführung der Einheitsgemeinde ist es erforderlich, diese beiden Erlasse zusammenzuführen. Eine zusammengesetzte Projektgruppe aus politischer Gemeinde und Schulgemeinde erarbeitete eine neue Entschädigungsverordnung und passte die Entschädigungen an die neuen Strukturen, erweiterten Zuständigkeiten und den höheren Zeitaufwand an.
Von Vernehmlassung zur neuen Verordnung
Die erarbeitete Verordnung wurde vom Gemeinderat am 22. Juli 2025 und von der Schulpflege am 17. Juli 2025 genehmigt und in die Vernehmlassung bei den Ortsparteien und Behörden geschickt.
Infolge der Bearbeitung der Stellungnahmen kamen Gemeinderat und Schulpflege zum Schluss, eine vollständig neue Verordnung über die Entschädigung der Behörden und Kommissionen zu erstellen.
Der Gemeinderat hat die neue Verordnung zuhanden der Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2026 verabschiedet. Die entsprechende Weisung wird mit der Einladung zu gegebenem Zeitpunkt in den Volketswiler Nachrichten publiziert.










